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Die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, die Absonderungsverordnung, die mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft treten wird, nicht erneut zu verlängern. Damit enden die Isolationspflicht und PCR-Testpflicht bei positivem Selbsttest mit dem 01. Februar 2023.
Nichtsdestotrotz sollten sich Personen mit den Corona-typischen Symptomen möglichst auch in Zukunft weiterhin testen und im Krankheitsfall zuhause bleiben und Kontakte reduzieren. Bitte überprüfen Sie auch unbedingt Ihren Impfschutz, denn insbesondere für ältere und vorerkrankte Personen ist und bleibt COVID-19 eine gefährliche Infektionskrankheit.
Nehmen Sie bei Corona-typischen Symptomen Kontakt zu Ihrem behandelnden Hausarzt (oder dessen Vertretung) auf, um gesundheitliche Fragen zu klären und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen zu lassen.
Mehr Informationen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Die Stabsstelle Pandemie muss wie bisher nicht über positive Testergebnisse informiert werden. Sie erhält alle positiven Befunde von den Laboren.
Genesenennachweise stellt die Kreisverwaltung nicht mehr aus. Wer einen benötigt, kann sich diesen auf Grundlage des positiven Testergebnisses (Laborbericht des PCR-Tests oder Benachrichtigung über das positive Testergebnis) am Ende der Quarantäne in einer Apotheke ausstellen lassen.
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