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Der Landkreis Harburg stellt Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfälle und Altpapier zur Verfügung.
Müllbehälter mit Transponder - unverwechselbar
Die Rest- und Bioabfallbehälter sind mit sogenannten Transpondern versehen – Mikrochips, auf denen eine eindeutige, unveränderbare und nur einmal vergebene Nummer gespeichert ist. Mit speziellen Detektoren kann die Nummer gelesen werden – jeder Müllbehälter ist eindeutig zu identifizieren.
Behältergröße
Die Größe Ihres Abfallbehälters entspricht nicht mehr Ihren Bedürfnissen? Änderungen des Behältervolumens sind jederzeit möglich. Die Veränderungen müssen vom Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigen schriftlich beantragt werden. Mieter müssen die Veränderungen durch Ihren Vermieter beantragen lassen.
Bei der Bestellung sind Zahl und Größe der gewünschten Abfallbehälter anzugeben. Änderungen des Behältervolumens werden grundsätzlich erst ab Eingang der schriftlichen Bestellung beim Landkreis Harburg berücksichtigt, soweit eine Änderung nicht ausdrücklich zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.
Änderungen des Abfallbehältervolumens sind gebührenpflichtig! Ausgenommen sind lediglich die erste Änderung nach Erwerb eines Grundstückes bzw. die erstmalige Bestellung von Abfallbehältern für einen Neubau.
Müllbehälter defekt oder abhanden gekommen?
Beschädigungen oder Verlust von Müllbehältern melden Sie bitte bei der Gebührenveranlagung der Abfallwirtschaft, Tel. 04171 / 693 - 470
Die Auslieferung und der Tausch von Müllbehältern erfolgt durch die Firma Otto Dörner Entsorgung. Lieferung und Tausch erfolgen aus Rationalisierungsgründen ohne Terminabsprache. Müllbehälter, die abgeholt oder getauscht werden sollen, müssen zugänglich und gut sichtbar bereitgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass Müllbehälter nur auf dem Grundstück genutzt werden dürfen, für das sie ausgegeben worden sind. Müllbehälter des Landkreises dürfen beim Umzug nicht mitgenommen werden!
Füllgewicht
Die Abfallwirtschaft bittet deshalb darum, die zulässigen Füllgewichte für die Tonnen zu beachten.
Behältergröße |
Zulässiges Gesamtgewicht |
60 Liter |
50 kg |
120 Liter |
60 kg |
240 Liter |
110 kg |
Festgelegt sind diese Werte in der Norm DIN EN 840-1 „Fahrbare Abfallsammelbehälter – Teil 1 Behälter mit 2 Rädern und einem Nennvolumen bis 400 Liter für Kammschüttungen“. Dieser Norm müssen in Deutschland alle Abfallbehälter entsprechen, die zur Sammlung von Hausmüll, Bioabfall und Altpapier eingesetzt werden.
Die Gewichtsbeschränkung muss aus Gründen des Arbeitsschutzes unbedingt eingehalten werden.
Abfallwirtschaft - Gebührenveranlagung und Rechnungswesen | |
Kreisverwaltung Gebäude L Rathausstraße 40 21423 Winsen (Luhe) (Eingang Eckermannstraße) Telefon: 04171 693-694 Telefax: 04171 693-991570 E-Mail: abfallgebuehren@LKHarburg.deHomepage: https://www.landkreis-harburg.de/bauen-umwelt/abfallwirtschaft/ | Mo – Do 08:30 – 16:00 Uhr Fr. 08:30 – 13:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung |
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