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Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit des Betriebs Abfallwirtschaft bilden neben dem "Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen" (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) des Bundes und dem Niedersächsischem Abfallgesetz (NAbfG) die vom Kreistag des Landkreises Harburg beschlossenen Satzungen.
In der Abfallbewirtschaftungssatzung (ABS) sind die Rahmenbedingungen für die Abfallentsorgung im Landkreis Harburg festgelegt. Hier finden Sie alle Bestimmungen und Definitionen, die für die Abfallentsorgung im Landkreis Harburg bedeutend sind.
In der Abfallgebührensatzung (AGS) sind die Gebühren für die Leistungen festgelegt. Hier finden Sie die Gebühren für die Hausmüllabfuhr, die Preise für Grünabfallsäcke und Wertstoffschnüre sowie die Annahmegebühren der Müllumschlaganlage Nenndorf, der Kompostplätze, der Wertstoffannahmestelle Hanstedt und der Bauschuttdeponie Hittfeld-Eddelsen
(Hinweis: Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) wurde zum 01. Juni 2012 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ersetzt!)
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