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Der Betrieb Abwasserbeseitigung der Kreisverwaltung informiert:
Abwassergebühren sparen durch Einbau eines zweiten Wasserzählers
Allgemeine Informationen
Abwassergebühren werden nach eingeleiteten Abwassermengen in die Kanalisation berechnet.
Als eingeleitete Menge gilt dabei grundsätzlich die Frischwassermenge, welche:
Sparen durch einen geeichten Wassermengenzähler
Mit dem geeichten Wassermengenzähler können Sie nachweisen, welche Teilmenge nicht in die Kanalisation eingeleitet wird. Für diese Teilmenge brauchen Sie dann keine Abwassergebühren bezahlen.
Wie ermitteln Sie, ob sich dieser Einbau lohnt?
Leiten Sie im Jahr weniger als 10 Kubikmeter Gartenwasser in die Kanalisation ein, würde sich der Einbau des Wasserzählers nicht lohnen.
Ein Kubikmeter sind umgerechnet 1.000 Liter. 100 Gießkannen je 10 Liter Wasserinhalt sind dann ein 1 Kubikmeter.
Außerdem können Sie vor und nach dem Bewässern den Hauptwasserzähler ablesen und dann überlegen, wie oft Sie durchschnittlich im Jahr bewässern. (bedenken Sie dabei, dass es auch regenreiche Sommer gibt)
Für 10 Kubikmeter sind es 18,30 Euro.
Vergleichen Sie diese Kosten mit den Einbau- und Austauschkosten.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Sollten Sie sich dafür entscheiden, ist folgendes zu beachten:
Zähler zum Anschrauben am Außenzapfhahn, sogenannte Zapfhahnzähler, werden vom Landkreis Harburg als „Nachweisinstrument“ nicht anerkannt.
Sollte nach Eingang der Unterlagen beim Landkreis keine Beanstandung vorliegen, wird die nachgewiesene Menge bei der Abwasserabrechnung berücksichtigt.
Der Zählerstand ist jedes Jahr abzulesen und für die Abrechnung mitzuteilen. (§ 13 Abs. 5 der Abwasserabgabensatzung) Weitere Informationen dazu finden Sie auf der zweiten Seite im anhängigen PDF-Dokument. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Telefonservice des Landkreises.
Nutzen Sie auch gerne unser Onlineformular, um uns Ihre Zählerstände ganz bequem online mitzuteilen:
Sie können uns auch jederzeit per Email erreichen:
E-Mail Adresse: Abwasser-Abrechnung@LKHarburg.de
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