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Die Abteilung Bauen bietet eine Vielzahl von Leistungen rund um das Thema Bauen an. Sie ist zuständig für den gesamten Landkreis Harburg, außer für die Zuständigkeitsbereiche der Stadt Winsen und der Stadt Buchholz, da diese Städte eigene Bauämter (Untere Bauaufsicht) haben.
Dies sind die primären Aufgaben der Abteilung Bauen:
Erteilen von Baugenehmigungen im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 63 NBauO (z.B. Carport, Wohnhaus) und Baugenehmigungen für Sonderbauten nach § 64 NBauO (z.B. Gewerbebauten, Verkaufsstätten)
Beantwortung von Bauvoranfragen nach § 73 NBauO (z.B. planungsrechtliche Zulässigkeit eines Anbaus)
Bauberatung im Rahmen laufender Baugenehmigungsverfahren
Entgegennahme von Bauanzeigen (Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 der Niedersächsischen Bauordnung - NBauO)
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und Eintragung von Baulasten
Erstellen von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Archäologie und Denkmalschutz inklusive der Denkmalförderung mit Landkreismitteln
Bearbeitung von Anträgen auf Wohnraumförderung
Bauaufsicht inkl. baurechtlicher Ordnungswidrigkeitsverfahren
Bauanträge: Digitale Antragstellung ab dem 16.04.2024 verpflichtend - analoge Anträge in Papier werden nicht mehr angenommen
Die Bauabteilung des Landkreises Harburg ändert das Antragsverfahren: Ab 15. April ganz bequem über die Online-Ausweisfunktion
Die digitale Antragstellung für Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungsverfahren beim Landkreis Harburg wird noch einfacher und bequemer. Denn ab 15. April wird das Online-Antragsverfahren umgestellt:
Anstelle der bisherigen digitalen Signatur, die zur Authentifizierung von Bauanträgen verwandt werden kann, ist die Authentifizierung über die Bund-ID möglich, also über den Personalausweis. Ein weiterer Vorteil: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann nun mit wenigen Klicks eine Bauvoranfrage online stellen, um unkompliziert zu erfahren, ob seine Vorstellungen grundsätzlich möglich sein können. Gleichzeitig hat das Papier im Baugenehmigungsverfahren endgültig ausgedient.
Das Ende der Aktenberge hatte der Landkreis Harburg schon vor zwei Jahren eingeläutet. Bereits seit 2021 werden alle Baugenehmigungen digital erteilt, und seit Juli 2022 wird die digitale Antragstellung über eine Signaturkomponente zur Verfügung gestellt. Bauanträge können seitdem über das Serviceportal für den Landkreis Harburg portal.landkreis-harburg.de/ vollständig digital eingereicht und abgewickelt werden.
Nun folgt der nächste große Schritt: Die digitale Signatur ist nicht mehr erforderlich, stattdessen kann sich jede Entwurfsverfasserin und jeder Entwurfsverfasser über die Bund-ID anmelden, authentifizieren und danach den Bauantrag stellen. Die Bund-ID ist Bestandteil der Online-Ausweis- funktion. Mittlerweile unterstützt dies jeder der in den letzten drei Jahren herausgegebenen Personalausweise. Gegebenenfalls muss nur noch der Ausweis freigeschaltet und die PIN beantragt werden. Wie das geht, wird auf dem Personalausweisportal https://www.personalausweisportal.de/ erläutert.
Auch Mitteilungen über genehmigungsfreie Baumaßnahmen und Bauvoranfragen reichen die Entwurfsverfasser künftig auf diesem Weg ein.
Bei Bauvoranfragen ist es damit jetzt auch für jede Bürgerin und jeden Bürger möglich, den Antrag online einzureichen. Einzige Voraussetzungen sind die Online-Ausweisfunktion und eine einmalige Anmeldung im Portal des Landkreises (https://portal.landkreis-harburg.de/). Der Ausweis kann durch ein am PC angeschlossenes Kartenlesegerät oder mit der NFC-Funktion des Handys über die Ausweis-App ausgelesen werden. Erläuterungen dazu finden sich unter https://www.ausweisapp.bund.de/.
Von der unkomplizierten Antragstellung mithilfe eines Antragsassistenten über die Abfrage von Bearbeitungsständen, der Ergänzung von Antragsunterlagen bis hin zur Bezahlung und dem Abrufen und Herunterladen der Baugenehmigung im E-Postfach: Unabhängig von Öffnungszeiten kann das alles rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche über portal.landkreis-harburg.de/ erledigt werden. Das Ausfüllen komplizierter Papierformulare und Wartezeiten inbesondere durch Postwege gehören der Vergangenheit an, und gleichzeitig sorgen vollständig digitale Prozesse und eine papierlose Sachbearbeitung für kürzere Bearbeitungszeiten durch die Abteilung Bauen.
Digitaler Bauantrag: Wichtige Informationen zum Verfahren für Sie als Bauwillige
Die Abteilung stimmt sich im Rahmen der Bearbeitung mit vielen weiteren Stellen ab, z.B. mit den Gemeinden oder dem Gewerbeaufsichtsamt und z.B. zu den Themen Brandschutz, Naturschutz, Waldrecht, Arbeitsschutz, Heimaufsicht, Denkmalschutz und ähnlichem. Dadurch können z.B. Baugenehmigungsverfahren bisweilen eine recht umfangreiche Zeitspanne in Anspruch nehmen. Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung in der Reihenfolge des Antrageingangs, dies gilt auch für nachgereichte Unterlagen. Digital über das Portal eingereichte Anträge können schneller bearbeitet werden, weil der Postweg und Vorarbeiten, wie das Anlegen oder Einscannen entfallen.
Bauantrag, Bauvoranfrage (diese auch schriftlich) oder die Mitteilung nach § 62 NBauO müssen digital von dem Entwurfsverfasser über das Serviceportal des Landkreises eingereicht werden. Anträge im Bereich der Städte Winsen und Buchholz reichen Sie bitte über die Gemeinde dort ein.
Bitte stellen Sie möglichst je Gebäude einen separaten Antrag. Ein Wohnhaus mit Nebengebäude (Garage, Gartenhaus) gilt dabei als ein Gebäude.
Dem Entwurfsverfasser muss eine mit Tagesdatum unterschriebene Vollmacht des Bauherrn vorliegen. Der Antrag ist vom Bauherrn deshalb nicht mehr zu unterzeichnen.
Nach Abschluss des Verfahrens wird die Baugenehmigung digital zum Download zur Verfügung gestellt. Hierzu erhalten Sie eine abschließende Nachricht, wenn die Baugenehmigung im Portal zur Verfügung steht.
Bauantrag per Formular?
Bauanträge können künftig nicht mehr per Formular, sondern nur noch digital eingereicht werden.
Erreichbarkeit; Bauvoranfragen
Aufgrund von Besprechungen, Bauberatungen und Außendienstterminen kann es trotz allgemeiner Erreichbarkeitszeit vorkommen, dass der zuständige Sachbearbeitende nicht persönlich zu erreichen ist und stattdessen eine Rückrufbitte aufgenommen wird. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen kann es hier leider auch ggf. etwas dauern, bis dieser Rückruf erfolgt. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Eine herzliche Bitte zum Schluss: Sie möchten wissen, welchen Bau-Traum Sie vielleicht auf Ihrem Grundstück verwirklichen können? Reichen Sie bitte schriftlich eine sogenannte Bauvoranfrage ein, denn sehr häufig können solche Frage nicht einfach am Telefon oder in einem kurzen persönlichen Termin oder per Mail geklärt werden, da auch hier eine bisweilen umfangreichere Prüfung erforderlich ist. Mit einer Bauvoranfrage erhalten Sie zudem Rechtssicherheit für die gestellte Frage. Leider können Sie eine Bauvoranfrage bisher nur in Papierform einreichen. Das notwendige Formular, das Sie am besten mit einem Lageplan ergänzen, finden Sie hier.
Gerne schauen Sie auch vorbei beim Energiewegweiser, Rubrik „Bauen und Sanieren“.
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