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Die Erdwärmenutzung gewinnt aufgrund der steigenden Energiekosten in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Bereits heute setzen in Niedersachsen rund 10.000 Haushalte auf diese umweltfreundliche Energie.
Das niedersächsische Umweltministerium hat dazu einen mittlerweile überarbeiteten Leitfaden "Erdwärmenutzung in Niedersachsen" herausgegeben. Der Leitfaden gibt Hinweise und Handlungsempfehlungen für die fachgerechte Errichtung und den Betrieb von Erdwärmeanlagen.
Besondere Anforderungen an die Errichtung von Erdwärmeanlagen, bis hin zu Tiefenbegrenzungen, ergeben sich in hydrogeologisch sensiblen Gebieten. Hierzu zählen Wasserschutzgebiete, Wasservorranggebiete und Gebiete mit Grundwasserversalzungsgefahr.
Die Gebiete, in denen bei der Errichtung von Erdwärmeanlagen gegebenenfalls mit Einschränkungen zu rechnen ist, sind der "Übersichtskarte Erdwärmenutzung" zu entnehmen. Erdwärmesonden sind in Wasserschutzgebieten, Schutzzone I und II generell verboten.
Online Anzeige
Grundsätzlich ist für alle Anlagen zur Erdwärmegewinnung (Sonden, Kollektoren, Brunnenanlagen) eine Online-Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) durchzuführen. Der dabei erzeugte Vordruck ist 3-fach zusammen mit den notwendigen Anlagen (DVGW W-120 Zertifizierung, Lageplan etc.) beim Landkreis Harburg einzureichen. Für das wasserrechtliche Zulassungsverfahren ist die Abteilung Boden/ Luft/ Wasser zuständig.
Weitergehend Informationen zu jeweiligen Wärmeentzugsleistungen und potentielle Standorteignungen erhalten Sie auf dem Kartenserver des LBEG unter „Geothermie“.
Weitere Informationen wie z.B. den Leitfaden Erdwärmenutzung oder die Karte mit den hydrologisch sensiblen Bereichen, in denen die Nutzung von Erdwärme eingeschränkt sein kann, finden Sie auf dieser Seite oben rechts unter „Datei“ und „Links“.
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