Der Landkreis Harburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist nach dem Niedersächsischen Abfallgesetz (NAbfG) verpflichtet, für jedes Kalenderjahr eine Abfallbilanz zu erstellen. In der Abfallbilanz muss Art, Menge, Herkunft und Verbleib aller Abfälle, die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Laufe des Jahres entsorgt hat, aufgeführt werden. Die Abfallbilanz muss jeweils bis zum 15. April des Folgejahres erstellt werden. Die Abfallbilanz muss der obersten Abfallbehörde und der Landesstatistikbehörde mitgeteilt und in geeigneter Form veröffentlicht werden. Im Landkreis Harburg wird die Abfallbilanz im "Amtsblatt für den Landkreis Harburg" veröffentlicht.
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