Landkreis Harburg

Header

Was suchen Sie?

Inhaltsbereich

Home  
andere Sprachen

Hauptinhalt

Abfallbilanz

Allgemeine Informationen

Der Landkreis Harburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist nach dem Niedersächsischen Abfallgesetz (NAbfG) verpflichtet, für jedes Kalenderjahr eine Abfallbilanz zu erstellen. In der Abfallbilanz muss Art, Menge, Herkunft und Verbleib aller Abfälle, die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Laufe des Jahres entsorgt hat, aufgeführt werden. Die Abfallbilanz muss jeweils bis zum 15. April des Folgejahres erstellt werden. Die Abfallbilanz muss der obersten Abfallbehörde und der Landesstatistikbehörde mitgeteilt und in geeigneter Form veröffentlicht werden. Im Landkreis Harburg wird die Abfallbilanz im "Amtsblatt für den Landkreis Harburg" veröffentlicht.

zurück
Kontakt

Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sicherheitsabfrage

 *

* Pflichtfelder, bitte ausfüllen