Landkreis Harburg

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Abwassergebühr / Kanalbenutzungsgebühren

Allgemeine Informationen

Der Gebührensatz für das Jahr 2024 beträgt 1,83 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

 Die Gebührenpflicht entsteht mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage. Die Gebühren werden nach dem Frischwassermaßstab pro Kubikmeter berechnet. Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Abwasserabgabensatzung - AAS - über die Erhebung von Beiträge und Gebühren für die öffentliche Abwasseranlage des Landkreises Harburg.

Seit 2001 veranlagt der Wasserbeschaffungsverband Harburg im Auftrag des Landkreises Harburg die Abwasserbeseitigungsgebühren in den Gebieten, die er mit Trinkwasser versorgt und seit 2005 auch in den Gebieten kleinerer Wassergenossenschaften. Für folgende Orte im Einzugsbereich der Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Landkreises Harburg werden die Abwasserbeseitigungsgebühren vom Wasserbeschaffungsverband Harburg veranlagt:

  • Asendorf
  • Ashausen (soweit nicht vom Wasserwerk Stelle das Frischwasser bezogen wird)
  • Brackel (Ortsteil Brackel)
  • Fliegenberg
  • Hanstedt (Ortsteil Hanstedt)
  • SG Jesteburg
  • Marxen
  • Nindorf
  • Ollsen
  • Quarrendorf
  • Gemeinde Rosengarten
  • Rosenweide
  • Gemeinde Seevetal
  • Schierhorn
  • Sprötze
  • Thieshope
  • SG Tostedt
  • Trelde
  • Undeloh

Seit 2003 veranlagt das Wasserwerk Stelle im Auftrag des Landkreises Harburg die Abwasserbeseitigungsgebühren in den Gebieten, die es mit Trinkwasser versorgt (Ortsteil Stelle, z.T. Ashausen).

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