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Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Landkreis Harburg wohnen und

  • sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Kind zur Adoption zu geben,
  • Fragen zur vertraulichen Geburt haben,
  • ein Kind adoptieren möchten oder
  • das Kind ihres Ehepartners/ Ehepartnerin oder aus der Verwandtschaft adoptieren wollen,

dann wenden Sie sich bitte an die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes Landkreis Harburg. Diese hilft Ihnen auch weiter, wenn Sie als Adoptierte oder Adoptierter Fragen zu Ihrer Adoption oder ihrer Herkunft haben. 

 

Die Möglichkeit der Adoption ist ein Weg, Kindern in anderen Familien die Chance des behüteten Auf­wachsens zu geben, wenn ihre Eltern sich selbst nicht in der Lage sehen, sie ausreichend zu versorgen. Hierfür kann es viele verschiedene persönliche Gründe geben.

 

Ein Kind zur Adoption zu geben, ist eine verantwortungsvolle und weitreichende Entscheidung. Adoption bedeutet, dass die verwandtschaft­lichen Beziehungen zu den leibli­chen Eltern vollständig erlöschen und das Kind rechtlich neue Eltern erhält.

 

Es gibt verschiedene Formen der Adoption:

  • Bei der Inkognito-Adoption er­fahren die leiblichen Eltern we­der den Namen noch den Wohnort der Adoptiveltern.
  • Die halboffene oder offene Adoptionsform ermöglicht den leiblichen Eltern z.B. die Adop­tiveltern kennen zu lernen. Es besteht auch die Möglichkeit über Briefe, Fotos oder persön­liche Kontakte an der Entwick­lung des Kindes teilzunehmen.

 

Bei der Auswahl der Adoptivfamilie werden leibliche Eltern beteiligt, in dem sie ihre Wünsche und Vorstellungen zur Lebenssituation der Adoptivel­tern und deren Vorstellungen vom Leben und der Erziehung eines Kindes gegenüber der Adoptions­vermittlungsstelle äußern können.

Voraussetzungen

 

Voraussetzungen für eine Adoption

  • Annehmende müssen miteinander verheiratet sein. Dabei muss ein Ehepartner mindestens 25 Jahre alt sein und der andere das 21. Lebensalter vollendet haben.
  • Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und den Adoptivkindern soll einem natürlichen Eltern-Kind-Altersverhältnis entsprechen.
  • Adoptiveltern sollten über die erforderliche persönliche Reife, Einfühlungsvermögen und Problembewusstsein für diese besondere Form der Familienbildung, aber auch über ein gesichertes Einkommen sowie über ausreichend Wohnraum verfügen.
  • Es dürfen keine gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.

 

Voraussetzungen für eine Adoption durch einen Stiefelternteil:

  • Die neue Ehe muss schon eine gewisse Zeit bestehen und stabil sein.
  • Das Kind sollte mit dem Stiefelternteil, der adoptieren möchte, schon mehrere Jahre zusammen leben.
  • Zwischen dem oder der Annehmenden und dem Kind muss ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden sein.
  • Die finanziellen und häuslichen Verhältnisse sollten geordnet sein.
  • Es dürfen keine gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.
  • Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss unabhängig davon, ob er das Sorgerecht hat oder nicht, in die Adoption einwilligen und diese bei einem Notar beurkunden lassen.

 

Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eine Ehe umgewandelten Partnerschaft sind die gleichen Voraussetzungen gegeben, wenn das leibliche Kind der Lebenspartnerin / des Lebenspartners adoptiert werden soll.

Bei Adoptionen aus dem Ausland sind Besonderheiten zu beachten, die sich aus dem ausländischen Rechtsverfahren ergeben können. Bitte lassen Sie sich dazu von der Adoptionsvermittlungsstelle eingehend beraten.

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