Landkreis Harburg

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Altlastenkataster: Auskunft

Allgemeine Informationen

Was sind Altstandort-Verdachtsflächen?
Altlasten sind z.B. stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), soweit hierdurch schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren hervorgerufen werden.
Altlastverdächtige Flächen sind Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Im Altlastenverzeichnis sind die Daten über Altlasten und altlastverdächtige Flächen zusammengefasst.

Verfahrensablauf

Eine Altlastenauskunft können Sie über das Online-Portal stellen:

https://portal.landkreis-harburg.de/altlastenkatasterauskunft


Darüber ermöglichen Sie eine einfachere und damit schnellere Bearbeitung.
Wenn Sie den Antrag über das Service Portal stellen, werden Sie schrittweise durch den Antragsprozess geleitet. Bei fehlenden Unterlagen, können Sie den Prozess jederzeit zwischenspeichern und unterbrechen.
Über eine Anmeldung im Serviceportal stehen Ihnen weitere Online-Services des Landkreises Harburg, sowie einiger Gemeinden zur Verfügung.

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis Harburg
Abteilung Umwelt
Bereich Altlasten
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Tel. 04171/693-0
altlasten@lkharburg.de

https://portal.landkreis-harburg.de/altlastenkatasterauskunft

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Schutz personenbezogener Daten ist die Kenntnis des Eigentümers/ der Eigentümerin (§ 9 Absatz 1 Nr. 1 UIG) notwendig.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.04.2023 eine Verifizierung der Vollmacht erforderlich ist.
Dazu reichen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers/ der Eigentümerin, sowie eine Verifizierung in Form der Kopie eines Ausweisdokumentes mit ein.
Als Eigentümer/ Eigentümerin des Grundstücks können Sie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes mitsenden.
Sind Sie nicht Eigentümer/ Eigentümerin, wäre eine unterschriebene Vollmacht des Eigentümers/ der Eigentümerin, sowie die Kopie eines Ausweisdokumentes des Eigentümers/ der Eigentümerin mitzuschicken.
Gerne können Sie den Vordruck für Vollmachten nutzen, oder eine eigene formlose Vollmacht aufsetzen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Auskunft können Gebühren und Auslagen nach § 6 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) anfallen. Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Bearbeitungsdauer

Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall vier Wochen (§ 3 UIG).

Was sollte ich noch wissen?

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Landkreis Harburg:
Als betroffene Person stehen Ihnen gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verschiedene Rechte zu. Eine ausführliche Information, welche Rechte dies im Einzelnen sind und wie Ihre Daten verarbeitet werden, können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://www.landkreis-harburg.de/services-kontakt/datenschutz/datenschutz-informationspflicht-nach-der-dsgvo/

Anfragen zu Kampfmittelfreiheit
Eine Auskunft zur Kampfmittelfreiheit erhalten Sie beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen. Eine Auskunft über eine eventuelle Kampfmittelbelastung auf Ihrem Grundstück können Sie beim Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN) beantragen.
https://lgln-kbd.niedersachsen.de/startseite/allgemeine_informationen/kampfmittelbeseitigungsdienst-niedersachsen-207479.html

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