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Amtsärztin

Allgemeine Informationen

Der amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes erfüllt im Auftrag von Behörden, öffentlich-rechtlichen Institutionen und Gerichten hoheitliche Aufgaben. Es werden auf Grundlage von Gesetzen und Verordnungen Untersuchungen durchgeführt und Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen erstellt. Die ärztliche Untersuchung umfasst eine Erhebung der Krankengeschichte sowie eine körperliche Untersuchung, die bedarfsweise durch Hör- und Sehtests, Laboruntersuchungen, EKG, Reaktionstests und Gedächtnistests ergänzt wird.

Ärztinnen und Ärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr.

Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

  • Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
  • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
  • Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
  • Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
  • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit 
  • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

  • Studierende: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen
  • Studierende: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
  • Studierende: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung
  • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ein gültiges Ausweisdokument
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Die schriftliche Anfrage der jeweiligen Institution (z.B. Hochschule) oder der Behörde (z.B. Landesschulbehörde), soweit der Auftrag nicht direkt an das Gesundheitsamt gerichtet wurde
  • vorhandene ärztliche Befundberichte / Krankenhausentlassungsberichte
  • ausgefüllter und unterschriebener Anamnesebogen
  • Schwerbehindertenausweis / Versorgungsbescheid / Bescheid zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Bescheide der Kranken- oder Pflegekasse (soweit vorhanden)
  • Namen und Adressen der behandelnden Ärzte
  • Namen und Dosierung der einzunehmenden Medikamente
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr bei kostenpflichtigen Untersuchungen

Was sollte ich noch wissen?

Zeugnisse und Gutachten werden an den Auftraggebenden der Begutachtung versandt. Es werden nur die für die Begutachtung wesentliche Tatsachen mitgeteilt. Die betroffene Person hat das Recht auf Einsicht in die eigenen Krankenunterlagen. Ärztinnen und Ärzte sowie alle Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes unterliegen der Schweigepflicht. Eine Weitergabe von Zeugnissen und Gutachten an Dritte erfolgt nur mit dem schriftlichen Einverständnis der betroffenen Person.

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