Der amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes erfüllt im Auftrag von Behörden, öffentlich-rechtlichen Institutionen und Gerichten hoheitliche Aufgaben. Es werden auf Grundlage von Gesetzen und Verordnungen Untersuchungen durchgeführt und Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen erstellt. Die ärztliche Untersuchung umfasst eine Erhebung der Krankengeschichte sowie eine körperliche Untersuchung, die bedarfsweise durch Hör- und Sehtests, Laboruntersuchungen, EKG, Reaktionstests und Gedächtnistests ergänzt wird.
Ärztinnen und Ärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.
Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr.
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:
- Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
- Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
- Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit
- Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:
- Studierende: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen
- Studierende: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
- Studierende: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung
- Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt