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Anerkennung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

Rechtsgrundlage

§ 131g, 131h Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WPO)

§ 25 Prüfungsverordnung für Wirtschaftsprüfer nach §§ 14 und 131l der Wirtschaftsprüferordnung (Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung - WiPrPrüfV); § 3 Absatz 1 Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer

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