Für die Unterbringung der Asylbewerber / Flüchtlinge benötigt der Landkreis Harburg Grundstücke bzw. Wohnraum. Angebote werden von Privateigentümern, Gemeinden und Unternehmen entgegengenommen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Anmietung, nicht um den Kauf von Objekten durch den Landkreis Harburg. Hierbei erfolgt die Anmietung zur ortsüblichen Miete.
Die Anmietung von eigenem Wohnraum durch Flüchtlinge ist leistungsrechtlich zu prüfen und wird von dem Sachgebiet "Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" bearbeitet.
Möbel und Ausstattungsgegenstände werden vom Landkreis nicht direkt erworben. Der Landkreis bezieht das Mobiliar und die Ausstattung über Betreiber, welche im Rahmen von Ausschreibungen gefunden werden. Dies sind beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder Human-Care. Anbieter von Möbeln und Ausstattungsgegenständen wenden sich bitte direkt an diese Institutionen.
Aufgrund der momentanen Zuweisungszahlen im Landkreis Harburg, besteht zur Zeit kein Bedarf an einer Anmietung von weiterem Wohnraum. Für alle Anbieter besteht jedoch die Möglichkeit das Objekt/Grundstück in einer hier geführten Akquiseliste aufnehmen zu lassen. Sobald der Landkreis Harburg wieder neuen Wohnraum akquiriert, werden Sie kontaktiert.