Aufgabe der Leistungen für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und geduldete Ausländer, die über kein oder ein nicht ausreichendes Einkommen verfügen, ist die Sicherstellung des notwendigen Bedarfes an Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes.
Neben den grundlegenden Leistungen gehören hierzu auch Bildungs- und Teilhabeleistungen, deren Gewährung in jedem Einzelfall überprüft werden. Grundlage für die Gewährung dieser Leistungen ist das Asylbewerberleistungsgesetz.