Landkreis Harburg

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Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Allgemeine Informationen

Aufgabe der Leistungen für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und geduldete Ausländer, die über kein oder ein nicht ausreichendes Einkommen verfügen, ist die Sicherstellung des notwendigen Bedarfes an Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes.

Neben den grundlegenden Leistungen gehören hierzu auch Bildungs- und Teilhabeleistungen, deren Gewährung in jedem Einzelfall überprüft werden. Grundlage für die Gewährung dieser Leistungen ist das Asylbewerberleistungsgesetz.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Leistungsgewährung kann bei der zuständigen Gemeinde abgegeben werden und wird von dort nach melderechtlicher Stellungnahme an den Landkreis Harburg zur Entscheidung weitergeleitet.

Der Antrag kann auch direkt beim Landkreis Harburg abgegeben werden. Bitte informieren Sie sich vorab auf der Internetseite welcher Sachbearbeiter für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausgefüllter Sozialhilfeantrag
  • Unterlagen über Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Aktuelle ausländerrechtliche Bescheinigung/Identitätspapier
  • Für Bildungs- und Teilhabeleistungen ist eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen
  • Für die Kostenübernahme von Klassenfahrten ist eine Kostenaufstellung der Schule notwendig
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