Leichen und Aschereste in Urnen dürfen vor Ablauf der Mindestruhezeit
- nur aus wichtigem Grund und
- mit Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde
ausgegraben oder umgebettet werden (§ 15 Bestattungsgesetz - BestattG).
Leichen und Aschereste in Urnen dürfen vor Ablauf der Mindestruhezeit
ausgegraben oder umgebettet werden (§ 15 Bestattungsgesetz - BestattG).
Wenn die/der Verstorbene auf einem Friedhof im Landkreis Harburg bestattet wurde, ist der Antrag auf Genehmigung der Umbettung an den Landkreis Harburg – Abteilung Gesundheit zu richten.
Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen nach Sichtung des Antrages erforderlich:
Die Kosten für die Genehmigung einer Umbettung liegen zwischen 45,00 EUR und 250,00 EUR (Gebührenrahmen der Tarifstelle 56.15 der Allgemeinen Gebührenordnung - ALLGO). Da ausschließlich der Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen ist, fallen in der Regel Kosten in Höhe von ca. 100,00 EUR an.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!