Landkreis Harburg

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Antrag auf Umbettung von Urnen oder Särgen

Allgemeine Informationen

Leichen und Aschereste in Urnen dürfen vor Ablauf der Mindestruhezeit

  • nur aus wichtigem Grund und
  • mit Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde

ausgegraben oder umgebettet werden (§ 15 Bestattungsgesetz - BestattG).

An wen muss ich mich wenden?

Wenn die/der Verstorbene auf einem Friedhof im Landkreis Harburg bestattet wurde, ist der Antrag auf Genehmigung der Umbettung an den Landkreis Harburg – Abteilung Gesundheit zu richten.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag mit ausführlicher Begründung
  • Kopie der Sterbeurkunde 

 

Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen nach Sichtung des Antrages erforderlich: 

  • Kopie des Erbscheines bzw. des notariell beglaubigten Testaments
  • Zustimmungserklärung aller Erben
  • ggf. Zustimmungserklärung der/s Nutzungsberechtigten der bestehenden Grabstätte,
    auf der die Bestattung erfolgen soll
  • Zustimmungserklärung der beteiligten Friedhofsverwaltungen
  • konkrete Benennung des durchführenden Bestattungsunternehmens
Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Genehmigung einer Umbettung liegen zwischen 45,00 EUR und 250,00 EUR (Gebührenrahmen der Tarifstelle 56.15 der Allgemeinen Gebührenordnung - ALLGO). Da ausschließlich der Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen ist, fallen in der Regel Kosten in Höhe von ca. 100,00 EUR an.

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