Antrag auf Eintragung in die Liste der Juniormitglieder
Um die Lücke zwischen Studienende und Kammereintritt zu schließen und den Absolventinnen und Absolventen frühzeitig eine Möglichkeit zur Ankoppelung an die Kammer zu liefern, hat die Architektenkammer Niedersachsen die Juniormitgliedschaft eingeführt.
Welche Vorteile bringt mir die Juniormitgliedschaft?
Als Juniormitglieder können Sie sämtliche Serviceleistungen der Kammer in Anspruch nehmen. Ihnen stehen insbesondere die Beratungsdienste zur Verfügung. Hierzu zählen beispielsweise die Rechtsberatung, die Existenzgründungsberatung, der Beratungsdienst Barrierefreies Bauen oder der Honorarberatungsdienst. Des Weiteren erhalten Sie das Deutsche Architektenblatt und können sich so stets über aktuelle Belange und Entwicklungen im und um den Berufsstand herum informieren. Sie können das Fortbildungsangebot der Kammer zum Mitgliedertarif nutzen oder beispielsweise bei Streitigkeiten den Schlichtungsausschuss in Anspruch nehmen. Außerdem profitieren Sie von den Vorteilen der berufsständischen Rentenversorgung, deren Mitglied Sie über die Kammer automatisch werden.
Darüber hinaus können Sie sich in der Architektenkammer engagieren. Sie erhalten das aktive und passive Wahlrecht, können also an den Wahlen zur Vertreterversammlung der Kammer teilnehmen oder sich als Kandidat aufstellen. Über eine Mitwirkung in der Vertreterversammlung kann sogar der Weg bis in den Vorstand der Architektenkammer oder in einen der Ausschüsse führen, in denen aktiv für die Belange des Berufsstandes gearbeitet wird. Auch die Beteiligung am Tag der Architektur und anderen Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit der Kammer stehen Ihnen offen.
In Abgrenzung zu den Vollmitgliedern verleiht die Juniormitgliedschaft jedoch noch nicht das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt oder Stadtplaner oder einer ähnlichen Bezeichnung (z.B. Architekturbüro). Auch eine Bauvorlageberechtigung ist hiermit noch nicht verbunden.