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Antragsverfahren auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

Allgemeine Informationen

Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Niederlassungserlaubnis dokumentiert ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Zunächst erhält der Ausländer ein befristetes Aufenthaltsrecht (Aufenthaltserlaubnis). Sofern die notwendigen zeitlichen und fachlichen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, kann die Niederlassungserlaubnis beantragt werden.

Verfahrensablauf

Die Niederlassungserlaubnis kann mündlich im Bürgerservice der Abteilung Migration beantragt werden. Dazu wird ein Antragsformular zum Ausfüllen ausgehändigt. Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerservice oder im Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter erfolgt eine Beratung über die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten. Alternativ kann die Niederlassungserlaubnis auch formlos schriftlich gegenüber der Abteilung Migration beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag wird vom zuständigen Sachbearbeiter geprüft und bearbeitet. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens bzw. des Nachnamens vom ausländischen Ehegatten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da es verschiedene Rechtsgrundlagen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gibt, richten sich die Erteilungsvoraussetzungen und damit auch die notwendigen Unterlagen nach der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Im Regelfall sind stets der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts durch eigene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung erforderlich. Weiterhin muss der Antragsteller über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1) verfügen und durch ein Teilnahme-Zertifikat an einem entsprechenden Sprachkurs nachweisen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis werden Gebühren in Höhe von 113,00 EUR erhoben.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
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