Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Niederlassungserlaubnis dokumentiert ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Zunächst erhält der Ausländer ein befristetes Aufenthaltsrecht (Aufenthaltserlaubnis). Sofern die notwendigen zeitlichen und fachlichen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, kann die Niederlassungserlaubnis beantragt werden.