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Anzeige des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung

Allgemeine Informationen

Die Terrorismusfinanzierung dient der Finanzierung von terroristischen Vereinigungen durch legale Quellen und mit Straftaten erworbener Geldmittel, z.B. durch Geldwäsche . Mittels der Geldwäsche erfolgt ein Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.

Auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes (GwG) werden den sogenannten „Verpflichteten“ auch aus dem Nichtfinanzsektor, d.h. Unternehmen und einzelnen Personen, besondere Pflichten auferlegt, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Ziel ist das Verhindern von Geschäften mit kriminellem Hintergrund und das Aufdecken dieser mit Hilfe der Verpflichteten.

Nähere Informationen erteilen die zuständige Stelle oder das Niedersächsische Finanzministerium

Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter:

Link: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/geldwaschepravention/geldwaeschepraevention-101183.html

Verdachtsmeldungen und Hinweise

Sofern Tatsachen darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten um Gewinne aus kriminellen Aktivitäten handelt oder diese im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen, ist eine Verdachtsmeldung an die beim Hauptzollamt ansässige Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), zu melden.

Link: https://goaml.fiu.bund.de/Home

Weitere Informationen zum Meldeverfahren finden Sie direkt bei der FIU unter:

Link: www.fiu.bund.de

Verpflichtete im Sinne des § 2 Absatz 1 GwG müssen sich unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung bei dem elektronischen GoAML-Meldeportal der FIU registrieren (§ 45 Absatz 1 Satz 2 GwG). Die Registrierung muss spätestens zum 01.01.2024 erfolgt sein.

An wen muss ich mich wenden?

In Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise sowie die kreisfreien Städte die nach § 50 Nr. 9 GwG zuständigen Aufsichtsbehörden für die Durchführung des Geldwäschegesetzes im sogenannten Nichtfinanzsektor. Zum Nichtfinanzsektor gehören gewerbliche Güterhändler, Immobilienmakler, bestimmte Dienstleister, Finanzunternehmen und Versicherungsvermittler.

Die Aufsichtsbehörden müssen dafür sorgen, dass die geldwäscherechtlichen Pflichten in den umgesetzt werden. Sie informieren die betroffenen Unternehmen über ihre gesetzlichen Pflichten und über zu treffende Maßnahmen, um nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Das Geldwäschegesetz sieht weiter vor, dass die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der Pflichten kontrollieren und Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern ahnden. Sie sind verpflichtet, den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und dem Bundeskriminalamt Verdachtsfälle anzuzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Nähere Informationen können Sie dem Downloadbereich entnehmen.

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