Die Terrorismusfinanzierung dient der Finanzierung von terroristischen Vereinigungen durch legale Quellen und mit Straftaten erworbener Geldmittel, z.B. durch Geldwäsche . Mittels der Geldwäsche erfolgt ein Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes (GwG) werden den sogenannten „Verpflichteten“ auch aus dem Nichtfinanzsektor, d.h. Unternehmen und einzelnen Personen, besondere Pflichten auferlegt, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Ziel ist das Verhindern von Geschäften mit kriminellem Hintergrund und das Aufdecken dieser mit Hilfe der Verpflichteten.
Nähere Informationen erteilen die zuständige Stelle oder das Niedersächsische Finanzministerium
Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter:
Verdachtsmeldungen und Hinweise
Sofern Tatsachen darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten um Gewinne aus kriminellen Aktivitäten handelt oder diese im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen, ist eine Verdachtsmeldung an die beim Hauptzollamt ansässige Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), zu melden.
Link: https://goaml.fiu.bund.de/Home
Weitere Informationen zum Meldeverfahren finden Sie direkt bei der FIU unter:
Link: www.fiu.bund.de
Verpflichtete im Sinne des § 2 Absatz 1 GwG müssen sich unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung bei dem elektronischen GoAML-Meldeportal der FIU registrieren (§ 45 Absatz 1 Satz 2 GwG). Die Registrierung muss spätestens zum 01.01.2024 erfolgt sein.