Landkreis Harburg

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Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung (Erwachsene)

Allgemeine Informationen

Die ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum

 

Für Menschen mit einer Behinderung, die im eignen Wohnraum leben, aber bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens, z.B. bei der Planung und Umsetzung des Einkaufs, bei der Zubereitung ausgewogener Mahlzeiten, bei der Reinigung und Ordnung der Räume, Unterstützung benötigen, bietet die Lebenshilfe Lüneburg (Link einfügen) die Möglichkeit der ambulanten Betreuung an.

Der zeitliche Umfang dieser Betreuung orientiert sich am Bedarf des betreffenden Menschen und wird als Einzelfall entschieden. Dabei können die Einsatzstunden der ambulanten Betreuung von mindestens 1 ½ Stunden bis maximal 10 Stunden in der Woche variieren. Über den zeitlichen Umfang entscheidet das notwendige ärztliche oder sozialpädagogische Gutachten der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes!

Die Hilfe läuft in der Regel für die Dauer eines Jahres und muss dann, falls noch notwendig, erneut beantragt werden. 

 

Der mobile pädagogische Dienst (MopäD) der Lebenshilfe

Zu den so genannten ambulanten Hilfe zählt auch die Betreuung durch den mobilen pädagogischen Dienst (MopäD) der Lebenshilfe (Link einfügen).

Diese Hilfe richtet sich in erster Linie an Jugendliche und junge erwachsene Menschen mit einer Behinderung, die noch im Elternhaus leben. In Ausnahmefällen können auch Kinder oder ältere Menschen mit einer Behinderung durch den MopäD betreut werden, sofern sie im Haus der Eltern oder anderer Angehöriger leben. Die Betreuung durch MopäD beinhaltet eine personenbezogene, zielgerichtete, pädagogische Hilfe (z.B. Heranführen an Freizeitaktivitäten, Verselbständigung, Persönlichkeitsentwicklung, ggf. Ablösung vom Elternhaus, etc.) Die Hilfe ist nicht gleichzusetzen mit pädagogischen Hilfen des Jugendamtes!

Verbunden mit der Betreuung durch MopäD ist eine ausführliche Hilfeplanung, die gemeinsam mit den Mitarbeitern von MopäD, dem betreffenden Menschen, den Eltern / Angehörigen und einer Mitarbeiterin der Beratenden Behindertenhilfe des Landkreises Harburg erstellt wird. Diese Hilfeplanung enthält neben dem ermittelten zeitlichen Umfang der Betreuung (3-6 Stunden /Woche) vor allem auch eine Zielvereinbarung, die nach Ablauf der Bewilligungsfrist (in der Regel ein Jahr) überprüft wird.

Die Leistung ist abhängig von Einkommen und Vermögen. Bei Kindern, die der Schulpflicht unterliegen, ist die Übernahme der Kosten abhängig vom Einkommen und Vermögen des Minderjährigen und seiner Eltern.

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