Ausrüstungsgegenstände für die Jugendarbeit, wie Zelte oder das Spielmobil, können über die Kreisjugendpflege ausgeliehen oder vermittelt werden. Sie werden ausschließlich für gemeinnützige Jugendarbeit vergeben (nicht für private oder kommerzielle oder politische Zwecke wie Mitgliederwerbung und Wahlkampf). Für die Nutzung wird eine Gebühr erhoben, Grundlage dafür ist seit 2023 eine Gebührensatzung.
Folgende Ausrüstungsgegenstände stehen zur Verfügung:
- Zirkuszelt (6 Meter Durchmesser)
- Buttonmaschine (Rohteile pro Stück 0,20 Euro)
- Tische und Bänke (Bierzeltgarnituren)
- Kleinbus (9-Sitzer) mit AHK, 0,20 Euro pro km + Kraftstoff
Weitere Ausrüstungsgegenstände können auf Anfrage vermittelt werden:
- große Aufenthaltszelte (5,64 m breit, 10 m lang)
- kleine Aufenthaltszelte (5,64 m breit, 6 m lang)
- Küchenzelte (5,90 m breit, 6 m lang)
- Unterkunftszelte (4,40 m breit, 5 m lang)
Das Spielmobil enthält eine Hüpfburg und Material für verschiedene Gruppen- und Partnerspiele. Die Ausleihgebühr beträgt 40 Euro pro Ausleihe.
Das Spielmobil wird nur an Personen abgegeben, die für den Umgang mit der Ausrüstung und die Spielmöglichkeiten geschult wurden. Eine zentrale Einweisung für alle Interessierte findet einmal jährlich zum Saisonstart im Frühjahr statt. Anmeldungen über die genannten Ansprechpartner.