Ausweisung der Asylbewerber und Geduldeten erfolgt, wenn:
- unerlaubt eingereiste Ausländer bei einer Straftat aufgegriffen werden
- Asylbewerber/Geduldete straffällig werden und die Voraussetzungen einer Ausweisung erfüllen, werden sie ausgewiesen
- Befristung der Ausweisung