Landkreis Harburg

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Ausweisung der Asylbewerber und Geduldete

Allgemeine Informationen

Ausweisung der Asylbewerber und Geduldeten erfolgt, wenn:

  • unerlaubt eingereiste Ausländer bei einer Straftat aufgegriffen werden
  • Asylbewerber/Geduldete straffällig werden und die Voraussetzungen einer Ausweisung erfüllen, werden sie ausgewiesen
  • Befristung der Ausweisung
An wen muss ich mich wenden?

Landkreis Harburg, Abteilung Migration

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

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