Als Baustellenabfälle werden nicht-mineralische Abfälle und Abfallgemische aus mineralischen und nicht-mineralischen Abfällen aus Bautätigkeit bezeichnet (Holz, Kunststoff, Verpackungen, Styropor, Mineralwolle, Glaswolle, Gipskarton, PVC-Bodenfliesen, Laminat, Parkett oder Gemische dieser Stoffe, Türen, Fenster).
Verwertbare mineralische Baustoffe (Beton, Ziegel, Dachpfannen) gelten als Bauschutt.
Nicht als Baustellenabfall gelten Asbestzementabfälle!
Baustellenabfälle werden gegen Gebühr auf der Müllumschlaganlage in Nenndorf angenommen. Kleinmengen können auch auf den Kompostplätzen in Drage und Tostedt und der Wertstoffannahmestelle Hanstedt gegen Gebühr abgegeben werden.