Landkreis Harburg

Header

Was suchen Sie?

Inhaltsbereich

Home  
andere Sprachen

Hauptinhalt

Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

Diese Aufgabe liegt (teilweise) in kommunaler Zuständigkeit.
Bitte wählen Sie deshalb Ihre Kommune aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

zurück