Landkreis Harburg

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Beglaubigung einer Unterschrift

Allgemeine Informationen

Ihre Unterschrift können Sie im BürgerService Winsen beglaubigen lassen, wenn das unterzeichnete Schriftstück

  • einer Behörde oder
  • einer sonstigen Stelle aufgrund einer Rechtsvorschrift

vorgelegt werden soll.

Ausgeschlossen sind daher zum Beispiel Unterschriftsbeglaubigungen auf einem Kaufvertrag über ein Auto oder auf einer Bestellung bei einem Versandhaus.

Bei der Beglaubigung wird ein Stempel auf dem Dokument angebracht, der bestätigt, dass die Unterschrift von Ihnen vollzugen wurde.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich für amtliche Beglaubigungen an den BürgerService Winsen.

Ist die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben (z. B. für Grundbucheinträge, Handelsregistereinträge, Testament), kann diese nicht im BürgerService vorgenommen werden. Für diese Art der Beglaubigung wenden Sie sich bitte an einen Notar oder die Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichtes.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass )
  • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für Beglaubigungen und Kopien können Sie der Verwaltungskostensatzung im eigenen Wirkungskreis entnehmen. Bitte klicken Sie hier

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

In folgenden Fällen können wir die Unterschrift leider nicht beglaubigen:

  • Unterschriften von erkennbar nicht geschäftsfähigen Personen
  • Unterschriften ohne zugehörigen Text
  • Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. für Handelsregister- oder Grundbucheinträge beim Amtsgericht)
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