Landkreis Harburg

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Beglaubigung / Vorbeglaubigung einer deutschen Urkunde / Apostille

Allgemeine Informationen

Vorbeglaubigungen deutscher Urkunden zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Botschaft werden durch Mitarbeiter des Bürgerservice Winsen vorgenommen.

Wann ist eine Vorbeglaubigung durch den BürgerService notwendig?

Eine Urkunde soll - versehen mit der sogenannten "Apostille" - bei einer Behörde im Ausland bzw. einer ausländischen Botschaft vorgelegt werden.

Verfahrensablauf

Die Urkunde ist zunächst im BürgerService Winsen vorzulegen. Bitte buchen Sie dafür einen Termin im BürgerService Winsen (Link zum Portal: www.termin.landkreis-harburg.de).

Hier wird die Unterschrift des ausstellenden Beamten beglaubigt (Vorbeglaubigung).

Dann muss die Urkunde bei der Polizeidirektion Lüneburg eingereicht werden (schriftlich, per Post oder am Eingang beim Pförtner abzugeben).

Zuständiger Mitarbeiter dort ist Herr Vesper (Telefon: 04131/8306-1740).

Dort wird die Unterschrift des Mitarbeiters des Landkreises Harburg beglaubigt. Die Urkunde wird - sofern notwendig - mit der "Apostille" versehen.

Anschließend kann die Urkunde bei der betreffenden ausländischen Behörde vorgelegt werden (ggf. ist eine Übersetzung erforderlich).

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den BürgerService Winsen.

Voraussetzungen

Es muss sich um eine Urkunde handeln, die von einer Behörde im Gebiet des Landkreises Harburg ausgestellt wurde (z. B. vom Landkreis Harburg selbst oder von den dazugehörigen Gemeinden oder Standesämtern). Für Urkunden von Gerichten und Notaren ist das Landgericht Lüneburg zuständig.

Auf Ihren Wohnort / den Wohnort des Betroffenen kommt es nicht an!

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie Ihren Ausweis / Pass und die zu beglaubigende Urkunde mit.

Welche Gebühren fallen an?

Beim Landkreis Harburg: keine

Bei der Polizeidirektion Lüneburg: € 15 zzgl. Auslagen pro Beglaubigung

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