Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Eine Beistandschaft unterstützt das (minderjährige) Kind dabei, vom unterhaltspflichtigen Elternteil Unterhalt zu bekommen. Der Unterhalt kann in der Abteilung Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche auch beurkundet werden.
Beurkundet werden können zudem die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht für Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind). Beratung und Beurkundung sind kostenfrei.
Für eine Beurkundung beim Landkreis Harburg vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Für einige Kinder ist es notwendig, den rechtlichen Vater festzustellen, notfalls über das Gericht.
Für das Kind ist dieses von existenzieller Bedeutung. Erst mit der Feststellung der Vaterschaft wird das Kind rückwirkend ab der Geburt mit seinem Vater verwandt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis leiten sich der Unterhaltsanspruch des Kindes und ggf. der betreuenden Mutter, aber auch das Erbrecht des Kindes nach seinem Vater sowie rentenrechtliche Ansprüche ab. Außerdem hat das Kind ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.