Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – können altersunabhängig finanziell unterstützt werden. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Gefördert werden natürliche Personen, keine Unternehmen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert wird eine, in Ausnahmefällen auch eine weitere berufliche Fortbildungsmaßnahme, die einen
- nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzt,
- auf bundes-, landes-oder kammerrechtlich geregelte Abschlüsse bzw. auf Abschlüsse nach den Richtlinien der Deutschen
- Krankenhausgesellschaft (DKG) oder gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen oberhalb des Niveaus einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses vorbereitet,
- mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst (Mindestdauer),
- in Vollzeitform nicht länger als 36 Monate dauert (maximaler Zeitrahmen) und in der Regel in jeder Woche an 4 Werktagen
- Lehrveranstaltungen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden (Fortbildungsdichte),
- in Teilzeitform nicht länger als 48 Monate dauert (maximaler Zeitrahmen) und in der Regel innerhalb von 8 Monaten Lehrveranstaltungen mit mindestens 150 Unterrichtsstunden stattfinden (Fortbildungsdichte).
- Fernunterrichtslehrgänge
- können ebenfalls gefördert werden, wenn sie den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
- Mediengestützte Lehrgänge
- sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls förderfähig.
- Unterrichtsstunden = Definition siehe unter Bemerkungen
Welche Leistungen werden gewährt?
Maßnahmebeitrag:
Bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen umfasst die Förderung die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Zuschuss- und Darlehensanteil) sowie die Kosten des Meisterstücks/ der Prüfungsarbeit (Darlehen).
Unterhaltsbeitrag:
Bei Vollzeitmaßnahmen umfasst die Förderung zusätzlich zu den Maßnahmebeiträgen auch einen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt (Zuschuss- und Darlehensanteil).
Kinderbetreuungszuschlag:
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen erhalten Alleinerziehende für die Betreuung des Kindes/der Kinder einen Zuschuss.
Leistungen während der Prüfungsphase:
Bei Vollzeitmaßnahmen kann während der Prüfungsphase ein Darlehen maximal in Höhe des Unterhaltsbeitrages zuzüglich des Kinderbetreuungszuschlags gewährt werden (Formblatt G).