Landkreis Harburg

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Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden ohne befähigte Stellvertretung Gestattung

Diese Aufgabe liegt (teilweise) in kommunaler Zuständigkeit.
Bitte wählen Sie deshalb Ihre Kommune aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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