Der Landkreis Harburg ist für die Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Hierfür stehen dem Landkreis ca. 80 Unterkünfte kreisweit zur Verfügung. Die Unterbringung erfolgt in Bestandsgebäuden oder in Container. Als Bestandsgebäude hat der Landkreis neben Ein- oder Mehrfamilienhäuser auch Hotels oder Gasthöfe angemietet. Hierbei sind Kapazitäten von 2 bis 138 Plätzen möglich. Die Unterbringung in Container erfolgt mit Platzzahlen von 30 bis 180 Plätzen.
Der Betrieb sowie die Unterhaltung in zentralen Unterkünften mit über 30 Plätzen erfolgt in der Regel durch die dort anwesenden Hausmeister, welche von dem Betreiber gestellt werden. Diese sind Ansprechpartner für neue Schäden und Mängel. In dezentralen Unterkünften mit weniger als 30 Plätzen erfolgt die Unterhaltung durch Hausmeister welche nicht jederzeit vor Ort sind sowie den Ansprechpartnern des Landkreises. Bei Schäden und Mängeln in dezentralen Unterkünften bitte über die zentrale Rufnummer melden.
Die Soziale Betreuung in zentralen Unterkünften erfolgt durch die zuständigen Sozialarbeiter der jeweiligen Betreiber vor Ort. In dezentralen Unterkünften erfolgt die Soziale Betreuung durch die AWO und Diakonie.