Landkreis Harburg

Header

Was suchen Sie?

Inhaltsbereich

Home  
andere Sprachen

Hauptinhalt

Betrieb und Unterhaltung von Flüchtlingsunterkünften

Allgemeine Informationen

Der Landkreis Harburg ist für die Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Hierfür stehen dem Landkreis ca. 80 Unterkünfte kreisweit zur Verfügung. Die Unterbringung erfolgt in Bestandsgebäuden oder in Container. Als Bestandsgebäude hat der Landkreis neben Ein- oder Mehrfamilienhäuser auch Hotels oder Gasthöfe angemietet. Hierbei sind Kapazitäten von 2 bis 138 Plätzen möglich. Die Unterbringung in Container erfolgt mit Platzzahlen von 30 bis 180 Plätzen.

Der Betrieb sowie die Unterhaltung in zentralen Unterkünften mit über 30 Plätzen erfolgt in der Regel durch die dort anwesenden Hausmeister, welche von dem Betreiber gestellt werden. Diese sind Ansprechpartner für neue Schäden und Mängel. In dezentralen Unterkünften mit weniger als 30 Plätzen erfolgt die Unterhaltung durch Hausmeister welche nicht jederzeit vor Ort sind sowie den Ansprechpartnern des Landkreises. Bei Schäden und Mängeln in dezentralen Unterkünften bitte über die zentrale Rufnummer melden.

Die Soziale Betreuung in zentralen Unterkünften erfolgt durch die zuständigen Sozialarbeiter der jeweiligen Betreiber vor Ort. In dezentralen Unterkünften erfolgt die Soziale Betreuung durch die AWO und Diakonie.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten angegebenen Ansprechpartner.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Anschrift der Unterkunft
  • Beschreibung des Mangels, falls vorhanden mit Hilfe von Fotos
  • Ihre Kontaktdaten für Rückfragen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

zurück
Kontakt

Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sicherheitsabfrage

 *

* Pflichtfelder, bitte ausfüllen