Landkreis Harburg

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Biberberater im Landkreis Harburg

Allgemeine Informationen

© Claus HektorSeit einiger Zeit ist der ehemals ausgestorbene Biber über die Elbe wieder in den Landkreis Harburg zurückgekehrt. Seine Spuren sind inzwischen über die Elbe hinaus an Seeve, Luhe und Ilmenau zu finden. Durch die Aktivitäten des Bibers, wie beispielsweise das Fällen von Bäumen zur Nahrungsaufnahme sowie zum Bau von Dämmen und sogenannten Biberburgen, kommt es zu Veränderungen in den Gewässerlandschaften. Hierdurch werden wertvolle Lebensräume für weitere Arten geschaffen und Biotope vernetzt. Fließgewässer und die dazugehörigen Auenbereiche werden durch den Biber teilweise renaturiert und somit ein effektiverer Hochwasserschutz erreicht. Konfliktpotenzial ergibt sich hingegen, sollte der Biber beginnen, Deiche zu untergraben oder bei Nahrungsknappheit landwirtschaftlich genutzte Flächen aufzusuchen.

Im Landkreis Harburg sind bisher keine Konflikte dieser  Art aufgetreten. Andere Konflikte, wie zum Beispiel die Vernässung eines Grundstückes, sind auch denkbar. Sollte dies irgendwann der Fall sein, so sind die ehrenamtlichen Biberberater zu kontaktieren. Die Zusammenarbeit der drei Biberberater mit der Unteren Naturschutzbehörde und mit den Bürgern soll zukünftig ein flächendeckendes Bibermanagement gewährleisten.

© Leah DittmerZu den Aufgaben der Biberberater zählt die Information der Bürger über den Biber und dessen Lebensweise. Durch frühzeitige Überlegungen und das Erkennen von möglichen Konflikten können ernsthafte Schäden meist umgangen werden. Dies gewährleistet ein Nebeneinander der berechtigten Nutzungsinteressen des Menschen und den Lebensraumansprüchen des gestaltungsfreudigen Bibers. Zurzeit sind sechs Bibervorkommen bekannt.

Unterstützen Sie uns, die wachsende Biberpopulation im Landkreis aufzuspüren. Sollten Sie Biberspuren, wie zum Beispiel angenagte Bäume, entdecken, melden Sie dies einem der Biberberater oder der Naturschutzbehörde. Da der Biber nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art ist, dürfen die Tiere weder gefangen noch getötet sowie ihr Lebensraum weder beschädigt noch zerstört werden. Bei durch Biber verursachten Schäden gibt es nur eng begrenzte Ausnahmeregelungen zu diesen Bestimmungen, auch für solche Fälle ist der Biberberater ein guter Ansprechpartner.

An wen muss ich mich wenden?
Elbmarsch   
 Roger Günzel (BUND) rogerguenzel@gmx.de 04176 / 911931
Luhe und Ilmenau  
Ingo Ahrens (NABU Winsen) biber@nabu-winsen-luhe.de 04171 / 5195-704
Seeve und westlich davon
Uwe Wieschowski (Horster Fischerei- und Naturschutzgemeinschaft u.wieschowski@t-online.de 04105 / 4659
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