Landkreis Harburg

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Bioabfall Entsorgung

Allgemeine Informationen

Logo der Abfallwirtschaft © Landkreis HarburgAls Bioabfall bezeichnet man im Allgemeinen Abfälle pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die durch biologische Verfahren – z. B. Kompostierung, Vergärung ode direkte Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen – verwertet werden können. 

Typische Bioabfälle sind Garten- und Parkabfälle, Kleintierstreu (Kleinmengen) und rohe oder zubereitete Speiseabfälle pflanzlichen und tierischen Ursprungs. Darüber hinaus zählen eine Vielzahl von Abfällen aus Landwirtschaft und Industrie, die mit biologischen Verfahren verwertet werden können, zu den Bioabfällen. 

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg bietet diese Entsorgungsmöglichkeiten für Bioabfälle aus Privathaushalten:

Grünabfälle

mehr InfoGartenabfälle werden regelmäßig alle 4 Wochen eingesammelt. Außerdem können Kleinmengen Gartenabfälle (bis 1.000 Liter pro Anlieferer und Öffnungstag) kostenlos auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises abgegeben werden.

Küchenabfälle und Speisereste

Küchen- und Speiseabfälle werden seit dem 15.04.2019 über die Biotonne entsorgt.

Kleintierstreu

Kleintierstreu kann über die Restabfalltonne entsorgt werden. Kleine Mengen Kleintierstreu (Kaninchen, Meerschweinchen, andere Nagetiere) aus Holzspänen, Streu und Heu können über die Biotonne entsorgt werden.

Kompostierung auf dem eigenen Grundstück

Gartenabfälle und nicht zubereitete, pflanzliche Küchenabfälle können durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück umweltfreundlich verwertet werden! mehr Info 

Gewerbliche Erzeuger und Besitzer von Bioabfällen sowie Betreiber von Bioabfallbehandlungsanlagen müssen die Regelungen der „Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden“ (Bioabfallverordnung, BioAbfV) beachten. Diese Regelungen gelten nicht für Bioabfälle aus Privathaushalten, die auf dem eigenen Grundstück verwertet werden!mehr Info

 

Sortierhilfe Bioabfall:

Was sollte ich noch wissen?

Füllgewichte beachten:
Folgende zulässige Füllgewichte für die Biotonnen sind zu beachten:

Behältergröße                Zulässiges Gesamtgewicht
  60 Liter                             50 kg
120 Liter                             60 kg
240 Liter                            110 kg

Diese Werte sind in der Norm DIN EN 840-1 "Fahrbare Abfallsammelbehälter" festgelegt und müssen aus Gründen des Arbeitsschutzes eingehalten werden.

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