Das Lagerstättengesetz schreibt vor, dass alle mit Maschinenkraft abgeteuften Bohrungen bei der jeweils zuständigen Stelle anzuzeigen sind. Diese Bohranzeige kann nun mittels einer neuen Applikation auch online erfolgen.
Inhaltsbereich
Kontakt
Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!