Der Fahrzeughalter oder eine andere Person können die Außerbetriebsetzung (umgangssprachlich "Abmeldung" oder "Stilllegung") eines Fahrzeuges beantragen. Die Außerbetriebsetzung kann sowohl für Fahrzeuge mit WL-Kennzeichen als auch für auswärtige Fahrzeuge im BürgerService durchgeführt werden. Die Außerbetriebsetzung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird die Außerbetriebsetzung nicht mehr vermerkt, sie muss nicht mit vorgelegt werden. Eine Abmeldebescheinigung gibt es ebenfalls nicht mehr, die Zulassungsbescheinigung Teil I wird wieder ausgehändigt. Die Kennzeichenschilder werden entwertet, indem die Siegelplakette im BürgerService nach Freigabe durch den Sachbearbeiter entfernt wird.
Für eine spätere Wiederzulassung bewahren Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) auf. Wenn Sie das Fahrzeug verkaufen, übergeben Sie bitte dem Käufer die vollständigen Unterlagen.
Bitte beachten Sie:
- Das Kennzeichen wird mit der Außerbetriebsetzung nach einiger Zeit wieder freigegeben. Es erfolgt also keine Sperrung des Kennzeichens für 12 Monate mehr.
- Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind für die Rückfahrt von der Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr) innerhalb Deutschlands möglich (direkter Weg ohne Umwege). Dies gilt allerdings nur, wenn zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung noch Versicherungsschutz besteht und das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist.
- Nach der Außerbetriebsetzung ist eine Übernahme des bisherigen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug vor der automatisierten Freigabe gegen eine Gebühr von 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen zzgl. Freigabegebühr / Vorreservierungsgebühr von 2,60 Euro noch am selben Tag, auf Wunsch auch später, möglich.
- Wenn Sie das Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen möchten, besteht die Möglichkeit, am Tag der Außerbetriebsetzung eine Reservierung zu beantragen. Das Kennzeichen wird dann 12 Monate für Sie reserviert.
Das gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges wieder verwenden möchten. In diesem Fall gilt das Kennzeichen bei der späteren Zulassung als Wunschkennzeichen und es muss dann eine Gebühr von 10,20 EUR zzgl. 2,60 EUR für die Reservierung/ Freigabe entrichtet werden.
Bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, die nicht im Landkreis Harburg zugelassen sind (kein WL-Kennzeichen), ist dieser Service leider nicht möglich.