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KFZ-Zulassung: Umweltplakette

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie © pixabay.com

Bitte beachten Sie:

Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
  • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

Hotline: 04171 693-800



Was ist eine Umweltplakette und welchem Zweck dient die Kennzeichnung?

Städte und Gemeinden können zur Reduzierung der Feinstaubbelastung so genannte Umweltzonen einrichten, die dann nur von Fahrzeugen passiert werden dürfen, die mit einer entsprechende Plakette gekennzeichnet sind. In der Regel liegen die Umweltzonen in einem mehrere Kilometer großen Radius um die Innenstadt herum. In welchen Städten es aktuell eine Umweltzone gibt, und von welchen Fahrzeugen sie passiert werden darf, erfahren Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes (Link siehe unten).

Es wurden drei Plaketten eingeführt. Die grüne Plakette erhalten Fahrzeuge, die in die Schadstoffgruppe 4 eingestuft werden können, die gelbe Plakette Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 und eine rote Plakette Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2. Keine Plakette gibt es für Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator und alte Dieselfahrzeuge.

Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Plakette ihr Fahrzeug bekommt. Sie finden die für die Klassifizierung entscheidende Schlüsselnummer ... 

... in Ihrem Fahrzeugschein/-brief zu Ziffer 1, Stelle 5 und 6 bzw.
... in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1, Stelle 3 und 4.

Übersicht: Zuordnung der Plaketten

Sie können auch das Portal der DEKRA (Link siehe unten) nutzen, um zu ermitteln, welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt.

Hinweis: Die Schlüsselnummern für EURO 5 und EURO 6 sind in der Tabelle nicht enthalten. Fahrzeuge, die die Emissionsgrenzwerte nach EURO 5 und EURO 6 erfüllen, werden immer der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet und erhalten eine grüne Plakette.


Muss jedes Fahrzeug mit einer Umweltplakette gekennzeichnet werden?

Eine generelle Pflicht, diese Plakette anzubringen, besteht nicht.
Wenn Sie aber mit Ihrem Fahrzeug in eine ausgewiesene Umweltzone fahren wollen, muss die Plakette an der unteren Innenseite der  Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite deutlich angebracht sein. Anderenfalls droht eine Geldbuße.

An wen muss ich mich wenden?

Die Plaketten dürfen von den Zulassungsbehörden, Technischen Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) sowie KFZ-Werkstätten, die zur Abgasuntersuchung berechtigt sind, herausgegeben werden.

Wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte legen Sie die Zulassungsbescheinigung Tei I (Fahrzeugschein) vor.

Welche Gebühren fallen an?

Im BürgerService wird die Plakette für 6,10 EUR ausgegeben.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Was sollte ich noch wissen?

Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

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