Landkreis Harburg

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KFZ-Zulassung: Umschreibung innerhalb des Landkreises

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie © pixabay.com

Bitte beachten Sie:

Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
  • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

Hotline: 04171 693-800



Haben Sie ein Fahrzeug erworben, das bereits im Landkreis Harburg zugelassen ist (ein WL-Kennzeichen hat)?

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, müssen Sie es entweder unverzüglich auf Ihren Namen umschreiben oder vorübergehend außer Betrieb setzen lassen.

Ist das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt, können Sie sich mit der Umschreibung auf Ihren Namen etwas mehr Zeit lassen. In diesem Fall brauchen Sie die Zulassung auf Ihren Namen erst dann zu beantragen, wenn Sie das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr verwenden möchten.

Verfahrensablauf

INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 

Button hier klicken © Landkreis Harburg


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Umschreibung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht
  • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)

zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Minderjährige: unterschriebene Einwilligungserklärung, Formular siehe unten.
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass 
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche  Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll.
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Zulassung / Umschreibung beträgt mindestens 27,40 EUR, wenn Sie den Antrag im BürgerService stellen. Beantragen Sie die Umschreibung internetbasiert auf unserem Portal, beträgt die Gebühr mindestens 14,80 EUR.




Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.



Für ein Wunschkennzeichen wird eine zusätzliche Gebühr von 10,20 EUR berechnet.

Wenn das Wunschkennzeichen reserviert wurde, kommen 2,60 EUR hinzu. Die zusätzliche Gebühr beträgt dann 12,80 EUR.



Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, das noch zugelassen ist, müssen Sie es unverzüglich auf Ihren Namen umschreiben oder vorübergehend außer Betrieb setzen lassen.

Ist das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt (abgemeldet), haben Sie etwas mehr Zeit: Dann können Sie das Fahrzeug zulassen, wenn Sie es im öffentichen Verkehr verwenden möchten.

Was sollte ich noch wissen?

Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.

Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.




Bei der Umschreibung des Fahrzeuges auf Ihren Namen verbleibt die vorhandene Erkennungsnummer grundsätzlich am Fahrzeug. 

Auf Wunsch kann das Fahrzeug jedoch umgekennzeichnet und mit einer neuen Erkennungsnummer versehen werden.

Bitte denken Sie daran, dass Sie, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, und Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, die Kennzeichenschilder mitbringen.

Für

  • die Umkennzeichnung
  • ggf. das Wunschkennzeichen
  • ggf. die Reservierung

wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Auch müssen Sie sich neue Kennzeichenschilder bei einer Schilderprägestelle kaufen, sofern Sie nicht alte Schildermitbringen.

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