Bitte beachten Sie:
Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
- Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)
Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.
Termine können online oder telefonisch gebucht werden.
Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de
Hotline: 04171 693-800
Haben Sie ein Fahrzeug erworben, das bereits im Landkreis Harburg zugelassen ist (ein WL-Kennzeichen hat)?
Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, müssen Sie es entweder unverzüglich auf Ihren Namen umschreiben oder vorübergehend außer Betrieb setzen lassen.
Ist das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt, können Sie sich mit der Umschreibung auf Ihren Namen etwas mehr Zeit lassen. In diesem Fall brauchen Sie die Zulassung auf Ihren Namen erst dann zu beantragen, wenn Sie das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr verwenden möchten.