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KFZ-Zulassung: Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Halterwechsel

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie © pixabay.com

Bitte beachten Sie:

Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
  • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

Hotline: 04171 693-800



Haben Sie ein Fahrzeug erworben, das zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war oder noch ist (kein WL-Kennzeichen)?

Dann müssen Sie die Umschreibung des Fahrzeuges in den Landkreis Harburg beantragen, wenn Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchten.

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, müssen Sie es sogar unverzüglich entweder auf Ihren Namen umschreiben lassen oder - wenn Ihnen dies noch nicht möglich ist - zunächst außer Betrieb setzen lassen.


Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.

Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.


Sie können vorab ein Wunschkennzeichen online reservieren. Näheres erfahren Sie hier.

Die Zulassungsgebühr erhöht sich um 12,80 EUR, wenn Sie das reservierte Wunschkennzeichen verwenden.






Verfahrensablauf

INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 

Button hier klicken © Landkreis Harburg


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, müssen Sie die Zulassung des Fahrzeuges im BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten) beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder bei zugelassenen Fahrzeugen, sofern das auswärtige Kennzeichen nicht weitergeführt werden soll
  • Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung aus dem Stempel im Fahrzeugschein hervorgeht)
  • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)
  • zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht und Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Minderjährige: unterschriebene Einwilligungserklärung, Formular siehe unten.
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass 
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche  Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll.
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt mindestens 30,30 EUR, wenn Sie die Umschreibung im BürgerService beantragen. Beantragen Sie die Umschreibung internetbasiert auf unserem Portal, beträgt die Gebühr mindestens 14,30 EUR.

Wenn das Fahrzeug, das zugelassen werden soll, über alte Fahrzeugpapiere verfügt, wird eine zusätzliche Gebühr von 8,70 EUR für den Umtausch fällig. Muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug hat bereits neue Papiere) ersetzt werden, weil sie vollgeschrieben ist, wird eine Gebühr von 13,80 EUR zusätztlich fällig.

Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmte, besondere Konstellationen (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulasusngsbescheinigung Teil II, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.






Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug erworben haben, müssen Sie dieses unverzüglich auf Ihren Namen umschreiben oder vorübergehend außer Betrieb setzen lassen.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Kennzeichenmitnahme des auswärtigen Kennzeichens (z. B. HH-...) ist seit 01.10.2019 bundesweit auch bei Halterwechsel (z. B. Verkauf des Fahrzeuges) möglich.

Dies gilt nur für zugelassene Fahrzeuge. Ist ein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Umschreibung außer Betrieb gesetzt (abgemeldet), ist eine Kennzeichenmitnahme nicht möglich.

Die Kennzeichenmitnahme erlischt auch, wenn das Fahrzeug nach der Umschreibung außer Betrieb gesetzt wird. Eine Reservierung des auswärtigen Kennzeichens im Landkreis Harburg ist nicht möglich.

Bei Kennzeichenmitnahme wird eine verminderte Gebühr von 19,90 EUR (zzgl. eventuell zusätzlicher Gebühren, z. B. wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II -Fahrzeugbrief- vollgeschrieben ist) erhoben.

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