Bitte beachten Sie:
Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
- Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)
Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.
Termine können online oder telefonisch gebucht werden.
Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de
Hotline: 04171 693-800
Haben Sie ein Fahrzeug erworben, das zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war oder noch ist (kein WL-Kennzeichen)?
Dann müssen Sie die Umschreibung des Fahrzeuges in den Landkreis Harburg beantragen, wenn Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchten.
Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, müssen Sie es sogar unverzüglich entweder auf Ihren Namen umschreiben lassen oder - wenn Ihnen dies noch nicht möglich ist - zunächst außer Betrieb setzen lassen.
Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.
Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.
Sie können vorab ein Wunschkennzeichen online reservieren. Näheres erfahren Sie hier.
Die Zulassungsgebühr erhöht sich um 12,80 EUR, wenn Sie das reservierte Wunschkennzeichen verwenden.