Landkreis Harburg

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Fahrerlaubnis: Ersatz

Allgemeine Informationen

 

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins (Ersatzdokument) muss beantragt werden, wenn das Original in Verlust geraten ist oder gestohlen wurde.

Der Antrag ist persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Aktuelles Lichtbild - biometrisch
    (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung - aus religiösen Gründen jedoch ausnahmsweise auch mit Kopfbedeckung möglich)
  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde des letzten Führerscheins, falls ein Papierführerschein verlorengegangen ist bzw. gestohlen wurde der nicht vom Landkreis Harburg ausgestellt wurde (diese kann telefonisch gebührenfrei bei der Ausstellungsbehörde, die im Führerschein steht, angefordert werden.)

 

Welche Gebühren werden bei Antragstellung fällig?

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins kostet 46,70 Euro, wenn der verlorengegangene oder unbrauchbar gewordene Führerschein vom Landkreis Harburg ausgestellt worden ist, bzw. 51,80 Euro bei einer Ausstellung durch eine andere Fahrerlaubnisbehörde.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Bemerkungen

Bei Wegfall einer Sehhilfe ist für Klassen A, B, BE (inkl. Unterklassen) ein Sehtest vom Optiker erforderlich.
Für Inhaber der alten Klasse 3, der Klassen C- und D ist ein augenärztliches Zeugnis vorzulegen.

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