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KFZ-Steuer: Steuerbefreiung für Fahrzeuge, grünes Kennzeichen

Allgemeine Informationen

Bestimmte Kraftfahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuerpflicht befreit. Es wird unterschieden zwischen

  1. Fahrzeugen, die aufgrund der Fahrzeugart zulassungsfrei und daher von der KFZ-Steuerpflicht befreit sind, aber ein grünes Kennzeichen führen müssen, das von der Zulassungsbehörde zugeteilt wird und
  2. Fahrzeugen, die vom Zoll auf Antrag von der KFZ-Steuerpflicht befreit werden, weil sie vom Fahrzeughalter nur für bestimmte Zwecke verwendet werden und daher bei der Zulassung i. d. R. ein grünes Kennzeichen erhalten

Zu 1.)

Unter diese Art der Steuerbefreiung fallen unter anderem folgende Fahrzeuge:

  • Anhänger für Tiere für Sportzwecke (Pferde- oder Hundetransporter)
  • Anhänger für Sportgeräte (Boots- oder Segelflugzeugtransporter)
  • Anhänger Arbeitsmaschine (z. B. Kompressor, Asphaltkocher, Estrichmaschine)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschine (z. B. Straßenreiniger, Asphaltkocher, Mobilkran) und Stapler
  • Leichtkrafträder (diese führen allerdings ein schwarzes Kennzeichen)

Den genannten Fahrzeugen (außer Leichtkrafträdern) wird ein grünes Kennzeichen zugeteilt.

Zu 2.)

Folgende Fahrzeuge können auf Antrag durch den Zoll (Hauptzollamt Hannover) von der Steuerpflicht befreit werden (die Aufzählung ist nicht abschließend):

  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und deren Anhänger, so lange sie ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben oder zur Durchführung von Lohnarbeiten für Landwirtschaftliche Betriebse verwendet werden
  • Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und deren Anhänger, die zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftiche Betriebe verwendet werden, wenn diese Beförderungen in einem landwirtschaftlichen Betrieb beginnen
  • Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und deren Anhänger, die zur Beförderung von Milch eingesetzt werden
  • Zugmaschinen und Wohnwagen mit einem zul. Ges.-Gew. von mehr als 3.500 kg und Packwagen mit einem zul. Ges.-Gew. von mehr als 2.500 kg im Schaustellergewerbe
  • Fahrzeuge, die im kombinierten Verkehr Schiene / Straße, Binnenwasserstraße / Straße oder See / Straße verwendet werden
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit acht oder neun Sitzplätzen und Busse, die zu mehr als 50 % im Liniendienst verwendet werden (diese erhalten kein grünes Kennzeichen!)
  • Fahrzeuge, die ausschließlich im Rettungsdienst, zur Krankenbeförderung, im Feuerwehrdienst, im Katastrophen- oder Luftschutz oder bei Unglücksfällen eingesetzt sind, äußerlich für diese Zwecke erkennbar und entsprechend ausgestattet sind

Wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festsetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen ungültig und muss in ein schwarzes Kennzeichen getauscht werden.


Verbindliche Auskünfte zur Steuerbefreiung auf Antrag erhalten Sie im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Harburg vom Hauptzollamt Hannover (Kontakt siehe unten).

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Gewährung einer Steuerbefreiung und ggf. Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs an einem der Standorte des BürgerService (wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist, kann der Antrag auch per Post beim Hauptzollamt Hannover gestellt werden) zu stellen. Formulare sind im BürgerService vorhanden oder können hier heruntergeladen werden (siehe unten -> Formulare). 

Wenn der Anspruch auf Steuerbefreiung nachgewiesen bzw. plausibel begründet wird, teilt die Zulassungsbehörde ein grünes Kennzeichen zu und leitet den Steuerbefreiungsantrag zur Entscheidung ans Hauptzollamt Hannover weiter.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Über die Steuerbefreiung entscheidet das Hauptzollamt Hannover (Kontaktdaten und Anschrift finden Sie unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung  
  • Zulassungsbescheinigung Teil I; falls Sie noch alte Fahrzeugpapiere haben: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht 

zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass 
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche  Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
  • der Zulassung auf Minderjährige füllen Sie bitte die entsprechende Einwilligungserklärung (siehe unten) aus.

Die Unterlagen können im Einzelfall - vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung - um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Winsen (Anschrift und Kontaktdaten finden Sie unten).

Welche Gebühren fallen an?

Die Entscheidung über die Steuerbefreiung ist gebührenfrei. Es fallen jedoch Zulassungsgebühren an. 

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie ein zulassungs- und steuerfreies Fahrzeug in ein zulassungs- und damit auch steuerpflichtiges Fahrzeug ändern wollen (oder umgekehrt), schauen Sie bitte unter "Technische Änderungen des Fahrzeuges", siehe unten.

Dies betrifft häufig Halter von Anhängern für Sportzwecke (Pferdetransporter) bzw. von Viehtransportern.

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