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Ehrenamtliche Hornissen- und Wespenberatung

Allgemeine Informationen

Ein Hornissennest an der Dibbernser Mühle: Vor ihnen muss man wirklich keine Angst haben. Und falls Fragen bestehen, helfen die ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater der Kreisverwaltung.© Wolfgang Messow„Hilfe, wir haben ein Wespennest.“ Mit diesen oder ähnlichen Hilferufen wenden sich Bürger während der Sommermonate fast täglich an Behörden, Feuerwehren, die Polizei oder die Rettungsleitstelle, weil Hornissen, Wespen und ihre Artgenossen ihr Nest an einer ungünstigen Stelle gebaut haben. Oft sind die Anrufer verunsichert und wissen nicht, wie sie sich im Umgang mit den ungewohnten Untermietern verhalten sollen. Die Naturschutzabteilung des Landkreises Harburg hat deshalb ein Netzwerk von ehrenamtlichen Beratern geschaffen.

Die ehrenamtliche Experten sind darauf eingestellt, Fragen zu Hornissen oder Wespen kompetent zu beantworten. Diese führen überwiegend Telefonberatungen durch, falls erforderlich erfolgen auch Beratungen vor Ort. Hintergrund: Hornissen und viele Wespenarten gehören zu den Hautflüglern, die unter besonderem gesetzlichem Schutz stehen. Stellt ein Nest dieser wild lebenden Tiere tatsächlich eine Gefahr dar, sind die Berater dazu ausgebildet, diese art- und fachgerecht umzusiedeln.

An wen muss ich mich wenden?

Ehrenamtliche Experten für Hornissen- und Wespenberatung

 

  • Stadt Buchholz i.d.N.

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  • Samtgemeinde Elbmarsch

Markus Grützner, Mobil: 0152-53168260 (gerne über WhatsApp oder Signal)/ nur telefonische Beratung

 

  • Samtgemeinde Hanstedt

Reinhard Blohm, Telefon: 04181-33334 (nur telefonische Beratung), Email: rblohm28@aol.com

 

  • Samtgemeinde Hollenstedt

Peter Hornberger, Telefon: 0170-7529884

 

  • Samtgemeinde Jesteburg

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  • Gemeinde Neu Wulmstorf

Oliver Lehmann, Mobil: 0179-1159823 (gerne per SMS oder andere Messenger)

 

  • Gemeinde Rosengarten

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  • Samtgemeinde Salzhausen

Reinhard Blohm, Telefon: 04181-33334 (nur telefonische Beratung), Email: rblohm28@aol.com

Markus Grützner, Mobil: 0152-53168260 (gerne über WhatsApp oder Signal)/ nur telefonische Beratung

 

  • Gemeinde Seevetal

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  • Gemeinde Stelle

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  • Samtgemeinde Tostedt

Günther Klenota, Telefon: 04186-889709

 

  • Stadt Winsen (Luhe)

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Welche Gebühren fallen an?

Die telefonischen Beratungen sind kostenlos.

Lediglich für die Umsiedlung des Nestes wird eine Gebühr erhoben. Die Kosten für die Umsiedlung eines Wespen- bzw. Hornissennestes belaufen sich auf 70 Euro und ggf. Materialkosten.

Bei Ortsterminen fallen außerdem Fahrtkosten an. Die Fahrtkosten belaufen sich auf 0,30 €/km. Für den Zeitraum 01.10.2022 – 31.12.2024 wurden die Fahrtkostenbeiträge temporär durch das Nds. Finanzministerium auf 0,38 €/km erhöht.

Was sollte ich noch wissen?

Die folgenden Hinweise sollen Ihnen helfen, mit Hornissen und Wespen gelassener umzugehen:

  • Hornissen und Wespen sind Elemente der belebten Natur. In den immer enger werdenden Raumverhältnissen beanspruchen sie häufig die gleichen Orte wie wir Menschen.
  • Die althergebrachte Meinung über die Gefährlichkeit der Hornissen gehört in das Reich der Fabeln. Hornissen sind ruhige, nicht aggressive Tiere, die nur bei Bedrohung stechen- auch wenn sie bedrohlich brummen. Ihr Gift ist nicht stärker als das der Wespen.
  • Anders als Wespen zeigen sie kein Interesse an unseren Nahrungsmitteln. Da sie sich in der Hauptsache von Insekten ernähren, halten sie uns sogar die lästigen Wespen fern.
  • Die Nester dieser Insektenarten werden nur für eine Saison bewohnt und im nächsten Jahr nicht wieder bezogen. Ein überschaubarer Zeitrahmen, auf den der Mensch sich häufig einstellen kann.
  • Der regelmäßige Kontakt mit Wespen an unseren "Nahrungsplätzen" lässt sich nicht dadurch verhindern, dass wir die Nistplätze in der Nähe beseitigen. Die Wespen, die an unserem Kuchen naschen, kommen in der Regel aus weiterer Entfernung.

 

Spezielle Verhaltensweisen helfen, Konflikte zu vermeiden:

  • keine Manipulationen am Nest oder Flugloch
  • Erschütterungen des Nestes vermeiden
  • Hauptflugbahn nicht längere Zeit blockieren
  • Tiere nicht anpusten
  • heftige Bewegungen vermeiden
  • bei unbeabsichtigter Beunruhigung am Nest schnell den Rückzug antreten

 

Asiatische Hornisse als invasive Art in Niedersachsen

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist am 03.08.2016 in die Liste gem. Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (IAS-VO) aufgenommen worden und gilt seitdem als invasive Art gem. § 7 Abs. 2 Nr. 9 BNatSchG. In den letzten Jahren breitete sich die Art in Deutschland kontinuierlich von Südwesten nach Nordosten aus. Im Jahr 2023 gab es in Niedersachsen gesicherte Nachweise in den Landkreisen Diepholz, Northeim und der Grafschaft Bentheim.

Im aktuellen Jahr gab es bereits mehrere gesicherte Meldungen. Daraus lässt sich ableiten, dass sich die Art nun auch in Niedersachsen ausbreiten wird. Die aktuell vorliegenden Meldungen von Jungköniginnen (Stand 14.05.2024) stammen aus den Landkreisen Cloppenburg, Leer und Grafschaft Bentheim sowie den Städten Göttingen und Lingen. Die Asiatische Hornisse befindet sich zurzeit in der Kategorie der Früherkennung (Art. 16 f. IAS-VO). Daher müssen Funde gegenüber der EU-Kommission notifiziert und Beseitigungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Aus diesem Grund bitten wir Sie um die Meldung jeder Sichtung. Dabei ist eine Sichtung mindestens mit einem Foto oder Videobeweis zu belegen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihren Fund direkt hier melden

Interessierte Imkerinnen und Imker können sich hier am Monitoring anmelden

Weitere Informationen finden sie auf den Seiten des NLWKN 

Sollte sich Ihre Eingabe über den o.g. Link als Vorkommen der Asiatischen Hornisse bestätigen werden wir als UNB automatisch informiert. Wir werden dann in Abstimmung mit der Fachbehörde für Naturschutz die erforderlichen Maßnahmen umsetzen.

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