Integrative Lerntherapien für Kinder und Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen von der Abteilung Jugend und Familie finanziert werden, beispielsweise bei Legasthenie oder Dyskalkulie (Lese-Rechtscheibschwäche oder Rechenschwäche).
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Eingliederungshilfe der Jugendhilfe (Lerntherapie / Lernhilfe)
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Abteilung Jugend und Familie arbeitet dabei mit Trägern zusammen, mit denen eine Vereinbarung über den Leistungsumfang getroffen wurde. In gemeinsamen Gesprächen werden für das Kind individuelle Absprachen getroffen. Maßnahmen der Schule sind auf jeden Fall vorrangig.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Eingliederungshilfe bei Legasthenie und Dyskalkulie ist die Abteilung Jugend und Familie zuständig.
Voraussetzungen
Eine Maßnahme wird nur unter bestimmten Bedingungen finanziert:
- bei dem Kind liegt eine Teilleistungsstörung vor, die keine organischen Ursachen hat, und
- bei dem Kind liegt eine (drohende) seelische Behinderung vor, die nach den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gemäß ICD-10 festgestellt wurde.
- Es wurde eine Teilhabebeeinträchtigung festgestellt.
Was sollte ich noch wissen?
Nähere Auskünfte zu den Voraussetzungen und dem Vorgehen bis zum Beginn einer Kostenübernahme erteilt Frau Johannes aus der Abteilung Jugend und Familie.