Landkreis Harburg

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Einnahme- und Ausgabebuchhaltung beim Landkreis (Zahlungsverkehr)

Allgemeine Informationen

Produktverantwortliche Zahlungsverkehr - Frau Schwindt Tel. 04171/693-245

Im Bereich Zahlungsverkehr ist die gesamte Einnahme- und Ausgabebuchhaltung zusammengefasst.

Zuständig für die Einnahmebuchhaltung ist

Frau Brodersen, Tel. 04171/693-9734

e-mail: M.Brodersen@LKHarburg.de und

Frau Tasche, Tel. 04171/693-687

e-mail: k.tasche@Lkharburg.de

Zuständig für die Ausgabebuchhaltung ist

Frau Stiller, Tel. 04171/693-246

e-mail: i.stiller@lkharburg.de

Hinweis: nicht zuständig für Abfallgebühren und Abwasser- u. Kanalbaugebühren

Ein SEPA- Lastschriftformular finden Sie hier.


Mahnwesen

zuständig ist Herr Würthele, Tel. 04171/693-242,

e-mail: c.wuerthele@lkharburg.de

In diesem Bereich erfolgt die Erstellung der Mahnschreiben sowie die dazugehörige Sachbearbeitung für den Bereich der Kreisverwaltung mit Ausnahme der Müll- und Abwassergebühren sowie der Kanalbaubeiträge. Diese werden von den Betrieben Abfallwirtschaft und Abwasserbeseitigung in eigener Zuständigkeit bearbeitet.

Was ist eine Mahnung?

Es ist eine Erinnerung, dass eine Forderung noch nicht beglichen ist. Es entstehen zusätzliche Kosten, die als Mahngebühr evtl. mit Säumniszuschlägen aufgeführt sind.

Wann wird gemahnt?

Gemahnt wird nach Ablauf des Datums, welches als Zahlungsziel auf Ihrem Bescheid angegeben ist.

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird gemahnt?

Gemäß § 4 Niedersächsischer KomHKVO.

Wie häufig wird gemahnt?

Sie erhalten nur eine Mahnung.

Wie sollte man sich bei einer Mahnung verhalten?

Wenn Sie die Mahnung als berechtigt ansehen, sollten Sie unverzüglich den angemahnten Betrag unter Angabe des Kassenzeichens überweisen.

Wenn Sie die Mahnung als unberechtigt ansehen, sollten Sie sich, zunächst telefonisch, mit dem in der Mahnung (rechts oben) angegebenen Mitarbeiter in Verbindung setzen.

Wie kann ich eine Mahnung anfechten?

Die Mahnung selbst lässt sich nicht anfechten, Sie können nur den Bescheid, der der Mahnung vorausgeht, anfechten. Wenn der gemahnte Betrag nicht in einer Summe gezahlt werden kann, besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung oder Stundung (Zahlungsaufschub) bei der Fachabteilung zu beantragen.

Was passiert nach erfolgloser Mahnung?

Sie haben nach Erhalt der Mahnung, innerhalb einer Woche, Gelegenheit, den Gesamtbetrag (einschließlich Mahngebühr und evtl. Säumniszuschlägen) zu überweisen. Danach wird der Gesamtbetrag im Wege der Zwangsvollstreckung (Pfändung) mit zusätzlichen Pfändungsgebühren beigetrieben.


Ein- und Auszahlungen in bar erfolgen ausschließlich über den Kassenautomaten in der Eingangshalle des Gebäudes A.

Für Bar-Einzahlungen melden sich Sie am Info-Schalter des Bürgerservices im Gebäude A im Erdgeschoss oder in der Kasse im Gebäude A im 1. Stock, Telefon 242. Dort wird man Ihnen eine Kassenkarte für den Zahlungsautomaten erstellen, an dem Sie dann Ihre Einzahlung vornehmen können. Gerne können Sie auch mit EC-Karte am Info-Schalter des Bürgerservices bezahlen.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zur Einnahme- und Ausgabebuchhaltung oder zum Mahnwesen der allgemeinen Verwaltung der Kreisverwaltung wenden Sie sich bitte an die oben genannten Mitarbeiter/innen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices sind:

Montag :      7.30 - 17.00 Uhr

Dienstag :    7.30 - 17.00 Uhr

Mittwoch :    7.30 - 12.00 Uhr

Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr

Freitag :       7.30 - 12.00 Uhr

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