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Elterngeld und ElterngeldPlus

Allgemeine Informationen

Elterngeld und ElterngeldPlus

Elterngeld und Elternzeit sollen den familiären Zusammenhalt stärken und finanzielle Einschränkungen ausgleichen. Die Angebote sollen es Frauen und Männern gleichermaßen ermöglichen, Zeit für die Familie und den Beruf zu haben.

Anspruch auf Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) haben Mütter und Väter, die 

  • ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen in jedem der beantragten Monate vorliegen. 

Elterngeld und andere Sozialleistungen
Beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld grundsätzlich vollständig, also auch in Höhe des Mindestbetrages von 300,- € (Basiselterngeld) bzw. 150,- € (ElterngeldPlus), als Einkommen angerechnet. 

Wie hoch ist mein Elterngeldanspruch?
Das Elterngeld orientiert sich an der durchschnittlichen Höhe des monatlichen Einkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Es beträgt mindestens 300,- € und höchstens 1.800,- € (Basiselterngeld) bzw. 150,- € und 900,- € (ElterngeldPlus) im Monat.

Ihnen steht neben dem Basiselterngeld auch die Möglichkeit des ElterngeldPlus und/oder Partnerschaftsbonus zur Verfügung. 

Basiselterngeld
Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, wobei beide Elternteile den Zeitraum frei untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann maximal zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert.  

ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es richtet sich daher vor allem an Eltern, die früher als beim Basiselterngeld (teilweise) in den Beruf zurückkehren möchten. Das ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde (mindestens 150,- € und höchstens 900,- € im Monat). Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Basiselterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und genießen mehr Zeit für sich und ihr Kind. 

Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, für vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen: wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, bekommt jeder Elternteil vier zusätzliche Monatsbeträge ElterngeldPlus. Die Höhe des Elterngeldes in einem Partnerschaftsbonus-Monat wird genauso berechnet wie in einem ElterngeldPlus-Monat. 

Und was bedeutet das für mich?
Ob für Sie das Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus oder auch die Kombination aller drei Gestaltungsmöglichkeiten vorteilhaft ist, hängt von Ihren individuellen Lebensumständen wie Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Höhe der monatlichen notwendigen finanziellen Absicherung, etc. ab.
Wir beraten Sie gerne zu den unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch einen Termin bei Ihrem Sachbearbeiter.

Sie haben vorab jedoch die Möglichkeit, sich unter https://www.elterngeld-digital.de  mit den unterschiedlichen Möglichkeiten vertraut zu machen oder unverbindlich Ihren Elterngeld-Anspruch zu planen und berechnen. 

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei EUR 300.000.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Elterngeld wird bis maximal drei Monate rückwirkend gezahlt.

Anträge / Formulare

Den Antrag auf Elterngeld finden Sie in der Rubrik Datei. Sie können ihn auch über die Homepage www.elterngeld-digital.de ausfüllen. 

 

Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen
an die folgende Anschrift
:

Landkreis Harburg
Elterngeldstelle
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)

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