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Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein

Allgemeine Informationen

Ein Ersatzdokument ist zu beantragen, wenn der Kartenführerschein unbrauchbar geworden ist (z.B. durchgebrochen).

Bei einer Namensänderung ist dies nicht zwingend erforderlich, es wird jedoch dringend dazu geraten, denn zumindest im Ausland könnte es Probleme geben, wenn die Angaben von Ausweis und Führerschein abweichen. Gleiches gilt auch für den Papierführerschein.

Der Antrag ist persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist. 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Aktuelles Lichtbild - biometrisch
    (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung - aus religiösen Gründen jedoch ausnahmsweise auch mit Kopfbedeckung möglich)
  • Die "Reste" des unbrauchbar gewordenen Führerscheins, sofern diese noch vorhanden sind.
  • Bei Namensänderung zusätzlich: Amtlicher Nachweis über die Namensänderung, sofern das vorgelegte Ausweisdokument die Namensänderung noch nicht enthält.
  • Bei Änderung des Führerscheines wegen Wegfall einer Sehhilfe ist für die Klassen A,B,BE (inkl. Unterklassen) zumindest ein Sehtest vom Optiker erforderlich. Sollten Sie Inhaber der alten Klasse 3 oder der Klassen C- und D-Klassen sein ist zumindest ein augenärztliches Zeugnis vorzulegen. 

Unterlagen sind im Original vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins kostet 20,20 Euro, wenn der zu ändernde oder unbrauchbar gewordene Führerschein vom Landkreis Harburg ausgestellt worden ist, bzw. 25,30 Euro bei einer Ausstellung durch eine andere Fahrerlaubnisbehörde.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Lastschrift
Bemerkungen

Der Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder Unbrauchbarkeit ist immer ein Tausch Karte gegen Karte. Wenn noch der Papierführerschein vorliegt, so ist die Dienstleistung Umstellung auf den EU-Kartenführerschein zu wählen.

 

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