Ein Ersatzdokument ist zu beantragen, wenn der Kartenführerschein unbrauchbar geworden ist (z.B. durchgebrochen).
Bei einer Namensänderung ist dies nicht zwingend erforderlich, es wird jedoch dringend dazu geraten, denn zumindest im Ausland könnte es Probleme geben, wenn die Angaben von Ausweis und Führerschein abweichen. Gleiches gilt auch für den Papierführerschein.
Der Antrag ist persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist.