Betriebe, in denen jährlich mehr als 2000 kg Sonderabfälle (gefährliche Abfälle gem. § 3 Abs. 5 KrWG) anfallen, benötigen eine Erzeugernummer.
Die Erzeugernummer wird vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim vergeben. Bitte wenden Sie sich direkt an Abfallerzeugernummer@gaa-hi.niedersachsen.de. Nutzen Sie dafür das unten stehende Formular.