Es gab früher die Tachografenscheiben, mit denen u.a. die täglichen Lenk- und Ruhezeiten sowie die gefahrene Geschwindigkeit aufgezeichnet worden sind. Diese runden Tachoscheiben dienten den Kontrollbehörden zur Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. die Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sowie der erlaubten Geschwindigkeiten.
Bei Neufahrzeugen ab dem 01.01.2006 werden diese analogen Kontrollgeräte durch ein digitales Kontrollgerät ersetzt. Die Fahrerkarte enthält nun die persönlichen Daten des Inhabers und speichert die notwendigen Daten. Diese Daten können dann von den Kontrollbehörden und auch vom Arbeitgeber ausgelesen und überprüft werden. Dafür gibt es spezielle Kontrollgerätekarten, wie die Kontroll- und die Unternehmenskarte. Auch die Werkstätten erhalten eine eigene Werkstattkarte.
Das digitale EG-Kontrollgerät wird über vier unterschiedliche Kontrollgerätkarten bedient:
- Die Fahrerkarte
Sie zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf. - Die Werkstattkarte
Sie dient der Aktivierung/Kalibrierung/Reparatur/Daten sicherung der Geräte. - Die Unternehmenskarte
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in das Kontrollgerät eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen. Sie dient zum Herunterladen der Daten aus dem Speicher. - Die Kontrollkarte
Die Kontrollkarte dient der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten durch Kontrollbehörden (Polizei, Arbeitsschutzbehörden, Bundesamt für Güterverkehr).