Landkreis Harburg

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Fahrerkarte: Erteilung

Allgemeine Informationen

 

 

       

 

Es gab früher die Tachografenscheiben, mit denen u.a. die täglichen Lenk- und Ruhezeiten sowie die gefahrene Geschwindigkeit aufgezeichnet worden sind. Diese runden Tachoscheiben dienten den Kontrollbehörden zur Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. die Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sowie der erlaubten Geschwindigkeiten.

 

Bei Neufahrzeugen ab dem 01.01.2006 werden diese analogen Kontrollgeräte durch ein digitales Kontrollgerät ersetzt. Die Fahrerkarte enthält nun die persönlichen Daten des Inhabers und speichert die notwendigen Daten. Diese Daten können dann von den Kontrollbehörden und auch vom Arbeitgeber ausgelesen und überprüft werden. Dafür gibt es spezielle Kontrollgerätekarten, wie die Kontroll- und die Unternehmenskarte. Auch die Werkstätten erhalten eine eigene Werkstattkarte.

 

Das digitale EG-Kontrollgerät wird über vier unterschiedliche Kontrollgerätkarten bedient:

 

  • Die Fahrerkarte
    Sie zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf.
  • Die Werkstattkarte
    Sie dient der Aktivierung/Kalibrierung/Reparatur/Daten sicherung der Geräte.
  • Die Unternehmenskarte
    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in das Kontrollgerät eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen. Sie dient zum Herunterladen der Daten aus dem Speicher.
  • Die Kontrollkarte
    Die Kontrollkarte dient der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten durch Kontrollbehörden (Polizei, Arbeitsschutzbehörden, Bundesamt für Güterverkehr).

 

Verfahrensablauf

Die Fahrerkarte ist bei den für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörden zu beantragen. Im Landkreis Harburg können Sie die Fahrerkarte im BürgerService in Winsen (Luhe) oder in den Außenstellen in Hittfeld und Buchholz beantragen.

 

Die anderen Karten sind bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern zu beantragen.

 

Wer benötigt eine Fahrerkarte?

 

Die Fahrer von Kraftfahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 t beträgt, haben Aufzeichnungen über die Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten zu führen. Gleiches gilt für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.

 

Von diesem Grundsatz gibt es zahlreiche Ausnahmen, die hier nicht wiedergegeben werden können. In Zweifelsfällen können diese bei Antragstellung in der Führerscheinstelle besprochen werden.

 

Die Aufzeichnungen müssen jeden Tag erfolgen. Die Aufzeichnungen der laufenden Woche und des letzten Tages der Vorwoche, an dem gefahren wurde, sind mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf dieser Tage sind sie dem Unternehmer unverzüglich auszuhändigen und ein Jahr lang aufzubewahren.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Deutschen EU-Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
  • biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung  entspricht

Die Fahrerkarte wird von den zuständigen Behörden auf digitalem Weg beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg bestellt. Dort wird die Karte personalisiert und produziert.

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragsgebühren betragen 34,00 EUR. Die Fahrerkarte kann auch für zusätzlich 3,00 EUR direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt nach Hause geschickt werden (Direktversand).

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall ungefähr 7-10 Tage.

Was sollte ich noch wissen?

Der neue Gültigkeitszeitraum schließt an dem alten Ablaufdatum an. Es wird jeweils eine neue Fahrerkarte gefertigt.

 

Was ist zu tun, wenn die Karte defekt oder gestohlen worden ist?

 

Sofern eine Beschädigung oder Fehlfunktion festgestellt wird, ist innerhalb von sieben Werktagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung eine Ersatzfahrerkarte zu beantragen. Die nicht mehr nutzbare Fahrerkarte ist der Behörde zurückzugeben. Bis zur Aushändigung der neuen Fahrerkarte sind die entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät zu machen. Sobald alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen, ist die Ersatzfahrerkarte innerhalb von fünf Werktagen auszustellen.

 

Beim Diebstahl der Fahrerkarte ist immer eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Die Diebstahlsanzeige der Polizei ist bei der Antragstellung für eine Ersatzfahrerkarte im Original vorzulegen. In Zweifelsfällen hat der Antragsteller eine gebührenpflichtige (z.Z. 30,70 EUR) eidesstattliche Versicherung bei der Antragstellung abzugeben. Sollte die Fahrerkarte während der regulären Gültigkeitsdauer mehr als zweimal verloren gehen oder gestohlen werden, so ist eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Die Ersatzfahrerkarte bei Diebstahl oder Verlust ist ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen zu beantragen. Die Ersatzausstellung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen, sobald alle Antragsunterlagen und Angaben vollständig vorliegen.

 

Bis zur Aushändigung der Ersatzfahrerkarte sind die entsprechenden täglichen Ausdrucke aus dem Kontrollgerät zu machen und entsprechend aufzubewahren.

 

Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten (FAQ’s) bekommen Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes oder des Bundesamtes für Güterverkehr.

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