Landkreis Harburg

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Fahrerlaubnis: Entzug

Allgemeine Informationen

Wenn ein Entzug der Fahrerlaubnis der Grund für die Abgabe ist, dann meistens auf Grund eines schwerwiegenden Falles. Die Fahrerlaubnis ist dann meist für einen längeren bzw. unbestimmten Zeitraum abzugeben.

Verfahrensablauf

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge.

Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).

Der Führerschein ist persönlich in der Führersteinstelle des Landkreises Harburg abzugeben oder per Einschreiben an den Landkreis Harburg zu schicken.

Welche Gebühren fallen an?

Der Entzug der Fahrerlaubnis kostet 119 Euro.

Zahlungsarten
  • Rechnung
Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind die im Bescheid genannten Fristen einzuhalten.

Was sollte ich noch wissen?

Nach der gesetzten Frist muss ein Neuantrag auf Ausstellung einer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle gestellt werden.

Frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist.

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