Landkreis Harburg

Header

Was suchen Sie?

Inhaltsbereich

Home  
andere Sprachen

Hauptinhalt

Fernlehrgänge Mitteilung von wesentlichen Änderungen

Allgemeine Informationen

Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Umstände, die für die Zulassung von Fernlehrgängen maßgebend sind, hat die Veranstalterin/der Veranstalter unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

zurück
Kontakt

Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sicherheitsabfrage

 *

* Pflichtfelder, bitte ausfüllen