Wenn Sie im Landkreis Harburg wohnen, Ihr Kind aber außerhalb des Landkreises in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Für Fragen zum Thema auswärtige Betreuung wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Wohnsitzgemeinde. Diese wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
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